Das Thema Straßenreinigung ist nicht neu, wird in der Bürgerschaft seit langem diskutiert und war auf Antrag der FDP-Fraktion jetzt auch Teil der Tagesordnung des Verkehrsausschuss am 21.1 und der Ratssitzung am vergangenen Mittwoch (28.1.).

Straßenreinigung
Gepflegt und sauber sieht die Niederstraße nicht aus – Politik reagiert jetzt (Bild: Frithjof Nowakewitz)

Reinigung auf Durchfahrtsstraßen kaum zumutbar

„Die Straßenreinigung in der Stadt Isselburg ist Anliegerpflicht. Allerdings gestaltet sich die Erledigung dieser Pflicht bei den Durchfahrtstraßen komplizierter als in weniger genutzten Nebenstraßen“, heißt es in der Begründung der Freien Demokraten. Fraktionssprecher Kevin Schneider argumentierte, dass die Erfüllung der Reinigungspflicht etwa auf der Anholter Straße in Vehlingen, der Isselburger Straße in Anholt oder der Industriestraße in Isselburg kaum zumutbar sei. Dazu gehört sicherlich auch die von Schneider unerwähnte Niederstraße in Anholt, die aufgrund der Enge der Fahrbahn, des stellenweise sehr schmalen Bürgersteigs und nicht zuletzt wegen des starken Durchgangsverkehrs ebenfalls zu dem problematischen Straßen zählt.

Prüfauftrag an die Verwaltung

Wie soll das Thema nun angegangen werden? In den Sitzungen des Ausschuss und des Rates wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung die Einführung einer regelmäßigen gebührenpflichtigen Straßenreinigung von innerörtlichen Durchfahrtsstraßen prüfen und eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bocholt abklären soll. Gegenstand der Prüfung soll auch sein, welche Straßen sinnvollerweise von einer solchen städtischen Reinigung zu erfassen sind.

Kosten auf die Anlieger umlegen

Zudem sollen auch die Reinigungsintervalle erörtert werden, die entscheidenden Einfluss auf die Höhe der anfallenden Gebühren haben. Wie es in der Begründung der FDP heißt, fallen zum Vergleich bei einer wöchentlich Straßenreinigung in Bocholt etwa jährlich 2,54 Euro je Meter Grundstückslänge an. „Wichtig ist, dass eine Straßenreinigung ortsbildprägender Straßen in Isselburg zu keiner Überlastung der Anlieger führt, sondern lediglich ein angemessener Ausgleich für den Entfall der Pflicht von der Straßenreinigung durch die Anlieger erfolgt, der auch das städtische Interesse an einem sauberen Ortsbild berücksichtigt“, heißt es in der Begründung der FDP-Fraktion.

Satzung regelt die Reinigungspflicht

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Isselburg ist klar geregelt, wer für was zuständig ist. In Paragraf 2 der Satzung heißt es u.a. dass „die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrt den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt wird.“ In Paragraf 3 wird auch definiert, was genau von den Grundstückseigentümern gereinigt werden muss.

Beseitigung von Unkraut gehört auch dazu

„Die Straßenreinigungspflicht erstreckt sich jeweils bis zur Straßenmitte. Ist nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenfläche. Die Gehwegreinigung umfasst unabhängig vom Verursacher auch die Beseitigung von Unkraut und sonstigen Verunreinigungen. Fahrbahnen und Gehwege sind wöchentlich einmal zu säubern. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Verunreinigungen sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich unter Berücksichtigung der Abfallbeseitigungsbestimmungen zu entsorgen. Außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen, wenn sie eine Gefährdung des Verkehrs darstellen.“

Nichts machen ist eine Ordnungswidrigkeit

In der Satzung wird auch darauf hingewiesen, dass der, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Satzung verstößt, die Reinigungspflicht also nicht ausübt, eine Ordnungswidrigkeit begeht.