Werther Brüderpaar steht vor Gericht

Geiselnahme, Körperverletzung, mehrfache Vergewaltigung, Hausfriedensbruch, Folter, Sachbeschädigung und Bedrohung sind Delikte, die dem Brüderpaar Justin D. (25) und Kevin D. (29) aus Werth vorgeworfen werden. Die beiden Männer stehen unter dem dringendem Verdacht, im Zeitraum Ende September-Anfang Oktober des vergangenen Jahres einen jungen Mann in ihrer Wohnung in Werth eingesperrt, vergewaltigt, gefoltert und mit dem Tode bedroht zu haben. Zudem soll sich einer der beiden Brüder gewaltsam Zutritt zur Wohnung einer Frau in Alpen verschafft und diese durch Schläge verletzt haben.  Am vergangenen Freitag begann dazu die Verhandlung vor dem Landgericht Münster im Amtsgericht Bocholt.

Brüderpaar steht wegen diverser Verbrechen vor Gericht (©Frithjof Nowakewitz)

Quer durch das Strafgesetzbuch

Bei der Verlesung der Anklagepunkte durch den Staatswalt – sie betrug mehrere Seiten – ließ sich das Martyrium des Opfers leicht erahnen. Über mehrere Tage soll das Opfer – ein junger Mann, der aus dem Kreis Wesel stammen soll – nackt und gefesselt durch die beiden Brüder in „einen Verschlag“ gesperrt worden sein. Dabei soll es zu Folterungen mit brennenden Zigaretten und Werkzeugen, sowie zu mehrfacher Vergewaltigung gekommen sein. Zudem soll dem Opfer mit einer neun Millimeter Pistole die Tötung angedroht worden sein.

Eifersucht als Auslöser

Aber warum kam es zu solchen Gewaltausbrüchen? Grund für die Taten war wohl, dass einer der Brüder annahm, dass das Opfer eine Beziehung zu einer Frau aus Alpen hatte, zu der er selbst eine Beziehung wollte. Aufgrund des Verdachtes nahmen die beiden Brüder dem Opfer das Handy ab. Über das Auslesen der WhatsApp-Nachrichten erfuhren die Brüder, dass der junge Mann tatsächlich eine Beziehung zu der Frau aus Alpen hatte, obwohl er dies anfangs bestritten hatte.  

Verhandlung wurde mehrmals unterbrochen

Nach der Anlageverlesung durch den Staatsanwalt beantragte der Anwalt von Justin D. die Vertagung der Verhandlung, da er bislang keine genügende Akteneinsicht gehabt habe. Das Gericht zog sich kurz zur Beratung zurück und wies dann aber den Antrag des Verteidigers ab.  Danach erfolgte eine erneute Sitzungsunterbrechung, da der Verteidiger noch ein Gespräch mit seinem Mandanten führen müssen. Nach ca. 45 Minuten wurde die Verhandlung fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter verkündete dann, dass man aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der umfangreichen Befragungen von Zeugen und der beiden Angeklagten die Verhandlung beenden und am 26. April fortsetzen wolle. Dann sollen auch die Einlassungen des Opfers gehört werden. Wie der Staatsanwalt auf Anfrage mitteilte, wird dies möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit und aus einem anderen Raum per Videoschalte geschehen.

Fortsetzung am 26. April

„Aufgrund der beiden Anträge der Verteidigung sei eine zeitliche und organisatorische Fortführung der Verhandlung heute nicht möglich“, erklärte der Vorsitzende Richter Jens Möller. Daher wurde die Fortsetzung der Verhandlung auf den 26. April terminiert. Weitere Verhandlungstermine sind der 6. Mai, der 16. Mai, der 29. Mai, sowie der 5. und 7. Juni