Vergewaltigung, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung – Polizei nimmt in Werth Brüderpaar fest

Es ist schon erstaunlich, wieviel Straftaten man an drei Tagen begehen kann. Einem 29-jährigen Mann aus Werth und dessen 25-jährigem Bruder – gemeldet in Wesel, der sich aber bei seinem Bruder aufhielt – werden Vergewaltigung, schwerer Raub, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen. Opfer ist ein junger Mann aus dem Kreis Wesel, der in den Wochen vor den Taten bei den Brüdern in Werth gewohnt hatte.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Presseerklärung mitteilen, kam es in der Zeit von Mittwoch bis Freitag zu den Straftaten. Am Freitagnachmittag konnte sich der Geschädigte befreien und aus dem Haus flüchten. Er suchte ein Geschäft auf und bat um Hilfe. Von dort wurde sofort die Polizei hinzugezogen.

Die Staatanwaltschaft ordnete die Durchsuchung der Wohnung an. Die Tatverdächtigen konnten in der Wohnung nicht angetroffen werden. Polizeibeamte überprüften aber in der Nähe einen Pkw, in dem sich zwei Insassen befanden. Es handelte sich um den 25-Jährigen und einem Zeugen. Der 25-Jährige wurde festgenommen – der Zeuge nach seiner Vernehmung wieder entlassen. In der Wohnung wurde u.a. eine Schusswaffe (PTB-Waffe) als mögliches Tatmittel sichergestellt. Drei Hunde, darunter ein Kampfhund, wurden in die Obhut eines Tierheims gegeben.

Im Rahmen umfangreicher Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen konnte auch der 29-Jährige am Samstag in Emmerich festgenommen werden. Er steht zudem im Verdacht, am frühen Freitagmorgen in Alpen/Kreis Wesel eine gefährliche Körperverletzung, einen Hausfriedensbruch und eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Geschädigt sind eine ehemalige Freundin des Tatverdächtigen und deren Lebensgefährte, der bei dem Angriff leicht verletzt wurde. Dem 29-Jährigen wird vorgeworfen, sich gewaltsam Zugang zu der Wohnung verschafft und den Geschädigten mit einem Holzstab, an dem ein Messer befestigt war, angegriffen zu haben.

Die beiden Festgenommenen wurden dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Gegen beide wurde Untersuchungshaft angeordnet.