Coronaregeln in der Anholter Stadtbücherei haben sich geändert

Wie Sylvia Schmidt, Leiterin der Anholter Stadtbücherei mitteilt, haben sich die Coronaregeln gemäß der Coronaschutzverordnung ab sofort insofern geändert, als dass der Besuch der Bücherei von über 16-Jährige nur mit einem 3-G-Nachweis – geimpft, genesesen, oder mit einem, tagesaktuellen Negativ-Schnelltest – möglich ist. Der entsprechende Nachweis muss bereitgehalten werden.

Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 15 Jahre benötgen in der Ferienzeit einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest. Kinder unter sechs Jahre benötigen weder einen Testnachweis, noch müssen sie eine Maske tragen. Ansonsten gilt für alle Besucher die Maskenpflicht. Zudem weist Sylvia Schmidt noch darauf hin, dass am Eingang die Hände desinfiziert werden sollten und die allgemein gültigen Abstandsregeln einzuhalten sind.