Geflügelpest nachgewiesen – Stallpflicht gilt weiterhin

Kreis Borken. Bei der Untersuchung einer verendeten Wildgans in Isselburg-Werth wurde nun durch das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) als nationales Referenzlabor die Geflügelpest bestätigt. Das Veterinäramt des Kreises Borken hat gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie dem NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz entschieden, keine Restriktionszonen – also Sperrbezirke – einzurichten.

Hühner müssen drin bleiben (Bild: Pixabay)

Seit dem 27. März 2021 gilt im gesamten Regierungsbezirk Münster und damit auch im Kreis Borken bereits eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen, so dass weitere Schutzmaßnahmen insbesondere unter Berücksichtigung der geringen Geflügeldichte um den Fundort zunächst nicht notwendig sind. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung ruft jetzt erneut alle Geflügelhalterinnen und -halter – inklusive Klein- und Hobbybetrieben – im Kreis Borken auf, die Biosicherheit ihrer Geflügelhaltungen zu überprüfen. Es sollten alle verfügbaren Maßnahmen ergriffen werden, um den Geflügelbestand vor einer Infektion zu schützen. Zu diesen Maßnahmen gehören neben der Aufstallung des Geflügels auch die Vermeidung des Zugangs zu Futter-, Tränke- oder Badestellen für Wildvögel und die wildvogelsichere Lagerung von Einstreu und Gegenständen, die in der Haltung verwendet werden. Außerdem sollten die Ställe vor unbefugtem Zutritt geschützt sein. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden.

Zusätzlich schützen Desinfektionsmittel für Schuhwerk an Ein- und Ausgängen, getrenntes Schuhwerk für den Stall, eine strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung sowie gründliches Händewaschen vor der Verschleppung des Virus durch Menschen. Sowohl der Ausbruch als auch der Verdacht auf Geflügelpest müssen beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Tot aufgefundene Wildvögel (außer Tauben und Singvögel) sollten dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken telefonisch unter Tel. 02861/681-3801 gemeldet werden, damit eine weitere Untersuchung veranlasst werden kann.

Ungeschützter Kontakt mit den Tierkörpern sollte unbedingt vermieden werden. Zum Hintergrund: Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion mit dem hochansteckenden Influenza-A-Virus, welches insbesondere bei Hühnern und Puten zu erheblichen Todesraten in den Beständen führen kann. Bei intensivem Kontakt ist auch eine Übertragung auf den Menschen möglich.

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