Pflegebedürftigkeit und der Medizinische Dienst – Ein Onlinevortrag klärt auf

(Kreis Borken) Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten beeinträchtig und deshalb auf personelle Hilfe angewiesen ist. “Das können körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigungen sein”, sagt Gudula Decking, Koordinatorin der Pflegeberatung des Kreises Borken.

Ob und in welchem Maße jemand pflegebedürftig ist, stellt der Medizinische Dienst fest. Diese Begutachtung in Verbindung mit einer Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist Voraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Gudula Decking geht in ihrem Online-Vortrag am Dienstag, 12. Dezember 2023, von 19 bis 20 Uhr über die Plattform Zoom genau auf dieses Thema ein und erklärt den Ablauf der Antragstellung bei der Pflegekasse, die anschließende Begutachtung sowie den Inhalt des Gutachtens.

Dem kostenlosen Vortrag kann ohne vorherige Anmeldung unter dem Link www.kreis-borken.de/pflege-vortrag beigetreten werden.

Meeting-ID: 923 767 40948 – Kenncode: rV9Hb2

Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.pflege-kreis-borken.de zu finden.