Ab Sonntag benötigt man für den Besuch beim Friseur und Kosmetikstudio keinen Negativtest mehr

Wie schon gestern berichtet, wird die Bundesnotbremse aufgehoben, sobald der 7-Tage-Inzidenzwert am fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 100 liegt. Das ist heute der Fall. Zwei Tage später, also ab Sonntag gilt dann wieder die normale Coronaschutzverordnung. Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben. Wie der Kreis Borken mitteilt, sind dann die Besuche beim Friseur oder Kosemetikstudion ohne Negativtest möglich. Dies änder aber nichts an den aktuell gültigen Abstands- und Hygieneregeln. Neu ist, dass, dass das Testergebnis maximal 48 Stunden alt sein darf. Nachfolgend sind die ab Sonntag geltenden Regeln aufgeführt

Kontaktbeschränkungen
- Erlaubt ist der eigene Haushalt plus eine Person sowie wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (jeweils plus Kinder bis einschl. 14 Jahren); Personen mit nachgewiesener Immunisierung durch Impfung oder Genesung werden dabei nicht gezählt.
Kultur
- Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und neg. Testergebnis möglich
- Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten etc. können mit Termin besucht werden; in geschlossenen Räumen max. 1 Besucher/in pro 20 qm
Sport
- Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen
- Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahren, ansonsten wie bei den allg. Kontaktbeschränkungen
- Zuschauer/innen unter freiem Himmel mit neg. Testergebnis wieder erlaubt (bis 20 % der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan)
Freizeit
- Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten können öffnen; neg. Testergebnis erforderlich
- Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen (keine Liegewiese); Begrenzung der Besucheranzahl; neg. Testergebnis nötig
Einzelhandel
- Alle Geschäfte geöffnet
- Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind: ohne Terminbuchung, neg. Testergebnis nötig, Begrenzung auf eine/n Kunden/Kundin pro 20 qm
Gastronomie
- Außengastronomie ist zulässig, neg. Testergebnis für Gäste und Bedienung nötig
Beherbergung
- Übernachtung in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen mit neg. Testergebnis zulässig
- Übernachtung zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. mit bis zu 60 % Kapazität zulässig, neg. Testergebnis nötig
Dienstleistungen
- Körpernahe Dienstleistungen sind wieder möglich (Kosmetik, Nagelstudios, Massage, Tätowieren, Piercen); unter Beachtung der Hygienevorgaben; kein neg. Test erforderlich; auch bei Friseurbesuch Fußpflege kein neg. Test mehr

Messen, Tagungen und Kongresse sowie private Veranstaltungen sind noch nicht zulässig. Dazu gibt es in der zweiten Stufe, ab einer Inzidenz unter 50, Lockerungen.
Im Bereich der Schulen und Kitas ändert sich zunächst nichts: Es bleibt weiterhin beim Wechselunterricht; in den Kitas gilt weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb.
Die Regelungen zur Maskenpflicht sind unverändert.
Das Land NRW informiert ausführlich über die neue CoronaSchutzverordnung unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/sinkende-infektionszahlen-und-steigendes-impftempo-landesregierung-reduziert