Unfallflucht löst Festnahme eines Anderen aus

Aus bislang unbekannten Gründen kam am Freitag Abend ein 29-jähriger polnischer Autofahrer gegen 19 Uhr auf der L606 (Hahnerfeld) mit seinem PKW von der Straße ab. Im Anschluss überfuhr er einen Leitpfosten. Weiter ging es auf einer Länge von etwa 125 Meter durch ein Maisfeld.

Der Unfallfahrer stellte sein Fahrzeug auf einem Hof in unmittelbarer Nähe ab, wurde aber von einer Zeugin darum gebeten, sein Fahrzeug wegzustellen. Nachdem er dies getan hatte, wurde der Unfallfahrer von einem anderen Fahrzeug abgeholt. Um den von ihm angerichteten Schaden kümmerte er sich nicht.

Die Zeugin informierte die Polizei und gab hierbei auch eine sehr gute Personenbeschreibung ab. Kurze Zeit später kontrollierte eine Polizeistreife ein Fahrzeug auf der Isselburger Straße in Anholt. Hierin saßen der Unfallverursacher (als Mitfahrer) sowie drei weitere Personen. Zur Abklärung des Sachverhaltes und Feststellung der Personalien musste der Unfallfahrer zunächst mit zur Polizeiwache. Hier bezahlte er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro und konnte hiernach das Polizeigebäude wieder verlassen.

Geldstrafe nicht zahlen ergibt Gefängnis

Ein weiterer im Fahrzeug angetroffener Mann (27) aus Isselburg hatte nicht so viel Glück. Er wurde mit Haftbefehl gesucht, weil er im Jahr 2016 Auto gefahren war, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Dabei erging gegen den 27-Jährigen ein Strafbefehl in Form einer Geldstrafe. Diese hatte er bislang nicht gezahlt, so dass in der Folge ein Vollstreckungshaftbefehl (16 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) gegen den Isselburger verhängt worden war. Im Rahmen der oben beschriebenen Kontrolle nahmen die Polizeibeamten den 27-Jährigen nun fest. Der Mann hätte nur durch sofortige Zahlung der noch ausstehenden Geldstrafe seiner Festnahme entgehen können. Da er dies nicht konnte, wurde er festgenommen.

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