Werbung im öffentlichen Verkehrsraum – Ausschuss diskutierte über Pro und Contra

In der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss ging es unter anderem um Gebühren für die Sondernutzung von Straßen im Isselburger Stadtgebiet. Was ist denn nun eigentlich eine Sondernutzung? Der Klassiker ist beispielsweise der gesperrte Bürgersteig, weil an dieser Stelle eine größere, private Baumaßnahme durchgeführt wird. Aber auch der länger abgestellte PKW, der nicht mehr zugelassen ist, fällt unter diesen Begriff. Auch der PKW oder Anhänger, der zu Werbezwecken an der Straße abgestellt wurde, ist eine Sondernutzung. Ein abgestellter Anhänger einer Halderner Gärtnerei, der seit einigen Tagen einen Parkplatz an der Anholter Schneidkuhle blockiert, ist hierfür ein Beispiel.

Nun hat der Ausschuss aus dem Entwurf einer Gebührenaufstellung einige Punkte wieder rausgestrichen. Hierzu zählen beispielsweise Bauzäune, Baubuden, Gerüste und Maschinen, die im öffentlichen Verkehrsraum aufgebaut, oder abgestellt sind, die für die Baumaßnahme aber unerlässlich sind. Hierfür werden keine  Gebühren erhoben. Voraussetzung ist aber, dass die Baustelle auch betrieben wird. Ruht die Baustelle über einen längeren Zeitraum, ergibt sich wieder eine neue Sachlage.  Dann kann dem Betreiber nahe gelegt werden, die Nutzung des öffentlichen Raumes aufzugeben, oder es werden Gebühren erhoben.

Ein großes Thema war auch der Wochenmarkt in Anholt. Wie Monika Willing betonte, haben die Marktbeschicker nicht den ganz großen Umsatz. “Wenn die davon noch Gebühren zahlen müssen, ist der Markt bald tot”, erklärte Willing, die ihr “Anholter Lädchen” direkt am Markt hat. Bürgermeister Adolf Radstaak erklärte, dass man die Marktbeschicker auch von den Gebühren befreien könne, da sie ja mit den Angeboten des täglichen Bedarfs auch zur Grundversorgung beitragen würden. Auch die Außengastronomie soll nicht mit Gebühren belegt werden. Dies sei, so der allgemeine Tenor, auch ein Stück Stadtmarketing.

Altkleidercontainer, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, werden zukünftig aber mit Gebühren belegt. “Die Betreiber solcher Sammelstellen verdienen damit Geld. Dann sollen sie auch Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes zahlen”, waren sich die Ausschussmitglieder einig. Zur Kasse gebeten werden auch die Inhaber großflächiger Werbetafeln und abgestellte PKW oder Anhänger, die nur der Werbung dienen. Der Ausschuss sprach hierfür die Empfehlungen aus, die vom Rat noch abgesegnet werden müssen.