Ab Mittwoch gilt in Isselburg Stallpflicht für Hausgeflügel

Im Kreis Borken wird am Mittwoch, 26. November in bestimmten Gebieten eine Stallpflicht für Hausgeflügel verkündet. Das Kreisveterinäramt folgt damit der Empfehlung des Landesministeriums, mit der eine Übertragung des Geflügelpest-Virus‘ von Wildvögeln auf die hiesigen Geflügelbestände verhindert werden soll. Deswegen bezieht sich die Regelung auf Regionen, in denen sich vermehrt Wildvögel niederlassen oder bei denen es sich um stark frequentierte Flugzonen von Zugvögeln handelt, wie das Landesministerium mitteilt. Betroffen ist innerhalb des Kreises auch Isselburg

Foto Titel u. Bericht: Jürgen Treiber / pixelio
Foto Titel u. Bericht: Jürgen Treiber / pixelio

In Isselburg sind laut Mitteilung des Kreises Borken insgesamt 62 Halter mit rund 5400 Tieren betroffen. Das Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) stellt klar, dass die Stallpflicht für Hausgeflügel in konventionellen wie Biobetrieben und in privaten Haltungen in den Risikogebieten gilt. Alle freilaufenden Legehennen, Masthühner, Puten, Enten, Gänse und sonstiges Geflügel müssen dann dort bis auf weiteres in den Ställen bleiben, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden. Die Informationen des MKULNV sind im Internet unter www.umwelt.nrw.de zu finden.