Hätten Sie es gewusst? Schnell mal vom FKK-Strand zum Auto und ab nach  Hause – Splitterfasernackt durch die Stadt. Als „Flitzer“ im Flitzer:  „Die Straßenverkehrsordnung gibt keine Kleidungsvorschriften vor. Im  eigenen Auto kein Problem, solange man nicht aussteigt“, so Thomas  Kuwatsch, Portalmanager von auto.de. Nackt auf einem  Zweirad ist dagegen sehr heikel. Diese für alle sichtbare freizügige  Fortbewegung könnte schon unter exhibitionistische Handlungen fallen.  Schneller als man seine Sachen wieder angezogen hat, hat der flotte  Nudist Post vom Staatsanwalt. „Nach Paragraph 183 StGB kann es den  männlichen Nackedei für bis zu einem Jahr hinter Gitter bringen.  Zeigefreudige Frauen werden nach §183 nicht bestraft“, so der Leipziger  Verkehrsrechtsanwalt Andreas Kretschmer. Also Männer, auch wenn es  ungerecht ist: Nackt Auto fahren ja, austeigen leider nein. Und die  Frauen? Die haben Narrenfreiheit – scheinbar auch vor dem Gesetz.
Die  große Freiheit gibt es an heißen Sommertagen auch im Fußraum der Autos.  Man kann im Sommer durchaus mit Flip-Flops oder gar barfuß das Auto  steuern. Verkehrsrechtlich sind Flip-Flops oder gar das Barfuß fahren  nicht verboten, so entschied das Oberlandesgerichts Celle (Az.  322Ss46/07). Selbst wenn die Polizei Sie kontrolliert, können die doch  so strengen Ordnungshüter nur Empfehlungen oder Hinweise aussprechen.  Die Freude am „schuhfreien Fahrvergnügen“ kann aber sehr schnell beendet  sein. „Sollte es zu einem Unfall kommen, wird einem Mitverschulden oder  grobe Fahrlässigkeit sehr schnell angelastet“, so Anwalt Kretschmer.  Berufskraftfahrer müssen leider mit Schweißfüßen im Sommer klarkommen –  bei den Truckern ist festes Schuhwerk Pflicht, egal wie hoch das  Thermometer steigt.
Das sommerliche Vergnügen von Eis essen oder  Trinken am Steuer (alkoholfrei bitte) ist eigentlich auch nicht  verboten. Pech hat man nur, wenn man beim Hantieren die Gewalt über das  Auto verliert und mit samt dem Eis in den Gegenverkehr oder auf das  Stauende rauscht. Dieser Aufprall ruft dann nicht nur körperliche  Schmerzen hervor.
Auch für eine „schnelle Nummer“ sieht der  Autoexperte schwarz. Mit den Temperaturen steigen natürlich auch die  Hormone. Seinen Gefühlen sollte man während der Fahrt nicht unbedingt  freien Lauf lassen. Der auto.de-Experte: „Verkehr im Verkehr ist nicht  explizit in der Straßenverkehrsordnung verboten. Doch jeder  Verkehrsteilnehmer sollte sich so verhalten, dass kein Anderer  geschädigt, gefährdet, belästigt oder gar behindert wird.“ Sollte es  beim „Schäferstündchen“ auf vier Rädern knallen, ist es durchaus  möglich, dass die eigene Versicherung nur einen Teil oder sogar gar  nichts zahlt.
Quelle: auto.de
