Ehrenamtliche Vormundschaft – was ist das?

(Kreis Borken) Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Eltern nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben und Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Nach einer Gesetzesänderung im Januar 2023 übertragen die Familiengerichte diese Verantwortung auf Privatpersonen, die sich für diese abwechslungsreiche Aufgabe interessieren und dafür geeignet sind, solche ehrenamtlichen Vormundschaften zu übernehmen. Die Kinder leben dann häufig in Wohngruppen von Jugendhilfeträgern und freuen sich über ihre zusätzlichen “verlässlichen Ansprechpersonen”.

Doch was genau umfasst die ehrenamtliche Vormundschaft? Informationen darüber bietet nun eine Veranstaltung des Fachbereichs Jugend und Familie des Kreises Borken am Freitag, 15. August 2023, um 18 Uhr in den Räumen des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. in Bocholt (Langenbergstraße 18). Um Anmeldung bei der Koordinierungsstelle Ehrenamtliche Vormundschaft (Nicole Quade, Tel. 02861/681-5321) wird gebeten. Eingeladen dazu sind diejenigen, die sich für die Lebenswelt junger Menschen interessieren und den Wunsch haben, sie eine Zeit lang auf ihrem Lebensweg zu begleiten.

“Bereits seit Jahren machen neben Borken unter anderen auch Bochum, Warendorf und Wuppertal sehr gute Erfahrungen mit ehrenamtlichen Vormunden. Hier haben sich vertrauensvolle Beziehungen zwischen den Ehrenamtlichen und den jungen Menschen ergeben, die bis in die Volljährigkeit hinein bereichernd sind”, berichtet Nicole Quade, zuständige Mitarbeiterin von der Koordinierungsstelle Ehrenamtliche Vormundschaft im Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken. Über den Rahmen der Veranstaltung hinaus gibt sie gerne auch weitere Informationen. Ihre Kontaktdaten lauten: Telefon: 02861/681-5321, E-Mail: n.quade@kreis-borken.de.