Nach Trunkenheitsfahrt folgt nun ein Strafverfahren

(ots) Zunächst hatte bei einem Autofahrer ein erster Test mit einem mobilen Atemalkoholtest einen Wert angezeigt, der sich im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bewegte. Den 41-Jährigen hatten Polizisten in der Nacht zum Freitag auf der Straße Dekkers Waide in Isselburg angehalten. Es ging zum stationären Gerät in der Polizeiwache, um einen gerichtsverwertbaren Test durchzuführen.

Während der Fahrt von Isselburg nach Bocholt hatte sich der Wert jedoch so erhöht, dass nun der Verdacht einer Straftat vorlag und eine Atemalkoholanalyse nicht mehr ausreichte. Das Display zeigte einen Wert, der für einen Blutalkoholgehalt von circa 1,2 Promille sprach. Ein Arzt entnahm dem Fahrer eine Blutprobe, um den Blutalkoholwert exakt bestimmen zu können. Die Weiterfahrt untersagten die Beamten. Nun folgt ein Strafverfahren.