Das Recht auf Ruhe – Was Arbeitnehmer wissen sollten

Der Fachkräftemangel wird zunehmend zum Problem, Tausende Arbeitsplätze in unterschiedlichsten Branchen sind aktuell unbesetzt. Für die Mitarbeiter in zahlreichen Unternehmen bedeutet das so manche Mehrbelastung, um die Arbeit überhaupt noch erledigt zu bekommen. Wie Statista berichtet, leisteten Arbeitnehmer in Deutschland 2021 im Durchschnitt 20 bezahlte und nochmals 21,8 unbezahlte Überstunden – zusammen also mehr als eine übliche Arbeitswoche. Doch wie viel Extrastunden sind überhaupt erlaubt, welche Rechte haben die Beschäftigten und wie steht es um den Freizeitausgleich für Mehrarbeit? Diese Fragen führen immer wieder zu Streitigkeiten.

Übermäßig lange Arbeitstage kosten viel Kraft und können auf Dauer krank machen. Deshalb setzt das Arbeitszeitgesetz klare Grenzen. Foto: djd/AUB/dusanpetkovic1 – stock.adobe.com

Überstunden nicht zur Regel werden lassen

Den rechtlichen Rahmen, der unabhängig von der Branche gilt, gibt das Arbeitszeitgesetz vor. Demnach sollte die tägliche Arbeitszeit bis zu höchstens acht Stunden betragen, ein Aufschlag von zwei Stunden ist möglich – allerdings nur als Ausnahme. Eigene Regelungen gelten unter anderem für Bereitschaftsdienste oder spezielle Branchen wie die Kranken- und Altenpflege sowie die Landwirtschaft. “Mitarbeiter haben Anspruch auf ausreichend lange Erholungsphasen. Alles, was über den regulären Arbeitstag hinausgeht, muss in einem überschaubaren Zeitraum ausgeglichen werden”, erläutert Rainer Knoob von der unabhängigen Arbeitnehmervertretung AUB e. V. Der Haken daran: Die Abgeltung etwa in Freizeit oder mit Geld muss vertraglich geregelt sein, entweder in Form von Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag. “In Zweifelsfällen ist der Betriebsrat der erste Ansprechpartner, um Regelungen zu finden oder Auseinandersetzungen mit der Geschäftsführung zu lösen.”

Finanzieller Ausgleich oder freie Zeit

Eine weitere Vorgabe des Arbeitszeitgesetzes besagt, dass pro Woche nicht mehr als insgesamt 60 Arbeitsstunden zulässig sind. Wer Überstunden leistet, sollte sich dies direkt vom Chef oder dem Vorgesetzten schriftlich bestätigen lassen. Nur so lassen sich später finanzielle oder Freizeitansprüche geltend machen. Weitere Informationen zu den Rechten von Arbeitnehmern gibt es etwa unter www.aub.de, hier finden sich außerdem zahlreiche Seminarangebote und eine Kontaktmöglichkeit für individuelle Beratungen. Besonderen Schutz genießen Minderjährige, die sich beispielsweise in der Berufsausbildung befinden. Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz sind acht Stunden täglich das Maximum, der Unterricht in der Berufsschule muss dabei als Arbeitszeit berücksichtigt werden.

djd-Nr. : 69633