Kreis Borken gibt neue Regelungen zur Geflügelpest bekannt

Nach einem Ausbruch der Geflügelpest vor einiger Zeit in Hamminkeln gibt der Kreis Borken neue Regeln bekannt. Hiernach gilt für Isselburg zwar noch immer die Stallpflicht, allerdings gehört Isselburg nicht mehr zur Überwachungszone.

Grund für die neue Regelung ist, dass sowohl die klinischen Untersuchungen als auch die Entnahme von zahlreichen Proben zur virologischen Befundung, die in den letzten Wochen durchgeführt wurden, ein negatives Ergebnis ergaben, teilte Anja Miebach, Leiterin der Veterinärabteilung im Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken, mit.

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“Allerdings darf auch die latente Gefahr, dass das Geflügelpestvirus durch Wildvögel in Bestände eingetragen wird, nicht unterschätzt werden”, erklärt die Kreisveterinärin weiter. Dies gelte vor allem während der Zugvogelrastzeit, die bis zum Frühjahr andauert. “Daher und angesichts der räumlichen Nähe zum Ausbruchsgeschehen in Hamminkeln wird die Aufstallpflicht für Geflügel und sonstige gehaltene Vögel in den Kommunen Isselburg, Bocholt, Rhede, Borken und Raesfeld (jeweils alle Ortsteile) vorerst noch beibehalten”, betont Anja Miebach.

Da das Risiko eines erneuten Ausbruchs nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts unverändert als hoch angesehen wird, bittet der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken alle Geflügelhalter jedoch eindringlich darum, weiterhin umfassende Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen in erster Linie ausreichende Biosicherheitsmaßnahmen – auch in Kleinstbetrieben. Informationen dazu gibt es im Internet unter https://kreis-borken.de/gefluegelpest.

Die Kreisveterinäre bitten überdies darum, in Geflügelbeständen in größerer Zahl auftretende Todesfälle mit unklarer Ursache umgehend unter der Rufnummer 02861/681 3801 oder per E-mail unter TiereundLebensmittel@kreis-borken.de zu melden. Zudem besteht nach wie vor die Möglichkeit, unter den vorgenannten Kontaktdaten auch verendet aufgefundene Wildvögel (keine Singvögel und Tauben) zu melden, damit sie zur weiteren Untersuchung eingesandt werden können. Ungeschützter Kontakt mit den Tierkörpern sollte hierbei vermieden werden.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion mit dem hochansteckenden Influenza-A-Virus, das insbesondere bei Hühnern und Puten zu erheblichen Todesraten in den Beständen führen kann. Bei intensivem Kontakt ist auch eine Übertragung auf den Menschen möglich