(Kreis Borken) Die ehrenamtlichen Teams in der Jugendverbandsarbeit im Kreis Borken warten mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien gespannt auf die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW: Viele stehen noch vor der Frage, ob und wenn ja in welcher Form sie ihr geplantes Ferienlager oder -programm durchführen können – die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW vom 22. Mai 2021 bietet hierzu leider noch keine Perspektive. Eine aktualisierte Fassung der Verordnung wird für den 5. Juni 2021 erwartet. In der Hoffnung, dass diese die Fragen zu Ferienangeboten beantwortet, blicken daher viele erwartungsvoll auf Anfang Juni.
Aufbauend auf die dann geltenden Regelungen stehen die Fragen: “Was ist in den Ferien möglich?” und “Was ist dafür nötig?” im Fokus. Darüber möchte die Abteilung Kinder- und Jugendförderung des Kreises Borken dann kurzfristig in einer Online-Infoveranstaltung für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit am Mittwoch, 9. Juni 2021 um 18 Uhr digital via Zoom aufklären. “In der Veranstaltung erläutern wir vor allem die Regelungen der zu diesem Zeitpunkt gültigen Coronaschutzverordnung – inbesondere mit Blick auf Ferienangebote”, erklären Sandra Berlekamp und Katharina Elsing von der Abteilung Kinder- und Jugendförderung des Kreises Borken. Zudem stellen die Vertreterinnen der Kreisverwaltung einen allgemeinen Handlungsleitfaden zum Umgang mit positiven Schnelltests in Ferienmaßnahmen vor.
Darüber hinaus ist Platz für die Fragen der Teilnehmenden. “Wir hoffen den vielen Ehrenamtlichen dadurch eine gute Hilfestellung für die anstehenden Sommerferien zu geben”, betonen Berlekamp und Elsing. Eingeladen sind alle Interessierten, die Ferienangebote für Kinder und Jugendliche organisieren. Anmeldungen nimmt die Abteilung Kinder- und Jugendförderung des Kreises Borken bis Dienstag, 8. Juni 2021, entgegen (per Mail an jugendarbeit@kreis-borken.de oder per Telefon unter 02861/681-5404). Anschließend erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Zugangslink zur Online-Veranstaltung.