Die Stadt Isselburg schreibt den durch das Land NRW geförderten Heimatpreis 2020 mit einer Gesamtpreisgeldsumme von 5.000 Euro aus! Hierfür sind allerdings einige Bedingungen zu erfüllen
Vorschläge können alle Bürger und Bürgerinnen, sowie alle Vereine und Institutionen einreichen, die ihren Wohnsitz, bzw. Sitz in der Stadt Isselburg haben. Vorschlagsberechtigt sind auch die Fraktionen des Stadtrates. Vorgeschlagen werden können alle einzelnen natürlichen Personen, Unternehmen, konkret organisierte Personengruppen oder Vereine. Die können sich auch selbst bewerben und müssen nicht zwingend durch Dritte vorgeschlagen werden.
Kandidaten müssen sich im Gemeinwohl engagieren
Die Vorgeschlagenen müssen allerdings auch einige Kriterien erfüllen. So können sie einen Beitrag zu Erhalt, Pflege und oder Dokumentation von Volks- und Brauchtum, Mundart und Liedgut leisten. In Frage kommen auch Personen, die sich mit der Aufarbeitung, Dokumentation und/oder Präsentation von Stadtgeschichte und städtischem Geschehen befassen, oder auch einen Beitrag zur Entdeckung, Erhalt, Pflege, Renovierung und/oder Sanierung, sowie Dokumentation denkmalgeschützer und die Stadtgeschichte prägender Gebäude, Anlagen und Bauten leisten. Weitere Kriterien sind die Attraktivitätssteigerung öffentlich zugänglicher Orte in der Stadt Isselburg. Bei der Bewerbung oder den Vorschlägen sollte hierbei vor allem auf die Punkte Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Nachhaltigkeit des Projektes und die Einbringung neuer und innovativer Ideen eingegangen werden.
Frist endet am 31. August 2020
Wer den Heimatpreis letztendlich erhält, entscheidet der Stadtrat voraussichtlich in seiner Sitzung am 7. Oktober. Das Preisgeld kann für einen Preisträger, oder aber gestaffelt auch an mehrere Preisträger vergeben werden. Vorschläge/Bewerbungen sind ausschließlich per Mai an “dina.deckers@isselburg.de” oder per Brief an “Stadt Isselburg – Dina Deckers – Hüttenstraße 33-35 – 46419 Isselburg” zur richten. Die Vorschlags-, bzw. Bewerbungsfrist endet am 31. August 2020.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass alle in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich für den Zweck der Abwicklung der Preisverleihung auf Gemeinde- und Landesebene verwendet werden.