Unfallschwerpunkt wird entschärft

Mehrere schwere Unfälle haben dafür gesorgt, dass sich die Unfallkommission den Knotenpunkt Am Fenn/Högerdeich/Pferdehorster Straße vor Ort angesehen hat. Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Isselburg, des Landesbetriebs Straßen.NRW, der Kreispolizei und des Kreises Borken haben die Unfallhäufungsstelle besucht. Dabei haben sie einige Maßnahmen zur Unfallvermeidung beschlossen, die an der Kreuzung umgesetzt werden sollen.

Foto Titel u. Bericht: Frithjof Nowakewitz
Foto Titel u. Bericht: Frithjof Nowakewitz

Nach der Aktualisierung der Unfalldatenliste liegt an der Kreuzung ein Unfallschwerpunkt vor. Zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 2. Dezember 2014 ereigneten sich vier Unfälle beim Einbiegen/Kreuzen und ein Abbiegeunfall. Dabei wurden, so heißt es in der Meldung des Kreis Borken, vier Menschen schwer verletzt, drei Menschen leicht verletzt und einmal gab es einen leichten Sachschaden.

Auf dem entsprechenden Abschnitt der Landstraße Am Fenn (L 468) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 Stundenkilometer. Lediglich an der Kreuzung mit der Pferdehorster Straße/Högerdeich findet ein nennenswerter Querungsverkehr statt. Die Sicht auf die gerade verlaufende Landstraße wird in Richtung Süden (B 67) etwas durch die vorhandenen Leitplanken beeinträchtigt. Allerdings, so stellte die Unfallkommission fest, ist eine ausreichende Strecke einzusehen. Eine leichte Verkürzung der Leitplanken würde keine grundlegende Verbesserung herbeiführen, hat die Prüfung des Landesbetriebs ergeben. Zur Verbesserung der Sicht wird jedoch in Höhe des Gewässers der Bewuchs beseitigt.

Stoppschilder und Haltelinien

Bei zwei Unfällen waren Lkw beteiligt, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 60 Stundenilometer. Bei einem Querungsunfall wurde eine Radfahrerin übersehen. Ein zwingender Grund für eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit könne von diesen Unfällen somit nicht abgeleitet werden. Stattdessen geht die Unfallkomission davon aus, dass an der Kreuzung nicht ausreichend lange gewartet wird. Deshalb werden in Kürze Stopp-Schilder aufgestellt und Haltelinien markiert. Einbiegende oder kreuzende Verkehrsteilnehmer auf der Pferdehorster Straße und dem Högerdeich werden so zum Anhlaten verpflichtet. Auf diese Weise können sie sich davon überzeugen, dass keine Gefährdung vorliegt.

Da der einseitig verlaufende Geh- und Radweg etwa sieben Meter vom Fahrbahnrand abgesetzt ist, bewertete die Unfallkomission das Vorrecht der Radfahrer an dieser Stelle kritisch. Künftig soll der Radverkehr untergeordnet sein und Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt werden.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW wird darüber hinaus prüfen, ob in Höhe der Kreuzung auf der Straße Am Fenn die Mittelmarkierung optimiert werden kann. So ist etwa eine durchgezogene Mittelmarkierung, die auch ein Überholverbot beinhaltet, mit vorgelagerten Warnlinien denkbar. Für den Verkehr auf der Landstraße wäre das ein weiterer Hinweis auf die dortige Kreuzung.