Wann müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen?

Foto: Gerd Altmann_pixelio.de
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“Eltern haften für Ihre Kinder”! So steht es auf jedem Baustellenschild. Aber es kann auch andersrum kommen. Eltern haben dann Ansprüche gegen ihre Kinder, wenn sie beispielsweise im Alter die Kosten für die eigene Pflege nicht mehr aufbringen können, ihre Kinder aber wohl.

Wann und unter welchen Umständen Kinder in die Pflicht genommen werden, ist das Thema am Abend des 6. Mai in der Verbundschule Isselburg. Veranstalter des Vortrages ist die VHS Isselburg. Der Unkostenbeitrag von

4 Euro wird an der Abendkasse erhoben. Beginn ist 19 Uhr