Schweller an der Schneidkuhle sorgen für Ärger

Bis zum Dezember 2012 war die Verkehrssituation auf der Schneidkuhle im Bereich der Anholter Grundschule aufgrund der dort gefahrenen Geschwindigkeit für die Schulkinder nicht ganz ungefährlich. Auf der Straße, die als Spielstraße ausgewiesen ist, gilt Schrittgeschwindigkeit. Die wenigsten Autofahrer haben sich daran gehalten. Aufgrund des Gefahrenpotenzials wurden Ende 2012 im Bereich der Schule Bodenschweller angebracht, die, so die Verwaltung, “bei fast allen Kraftfahrzeugen eine markante Reduzierung der Geschwindigkeit bewirkten”.

Die sechs nächstgelegenen Haushalte stimmten seinerzeit der Maßnahme ausdrücklich zu. Nun gibt es bei fünf Haushalten eine Rolle rückwärts. Sie beantragen die Entfernung der Fahrbahnschwellen. Als Grund nennen sie in ihrem Schreiben die Lärmbelästigung, die durch das Überfahren der Schweller entsteht. Außerdem heißt es in dem Schreiben, dass “die Bremsschwellen nicht die erhoffte Wirkung erzielen”.

Die Schweller vor der Anholter Grundschule sorgen in der Nachbarschaft für Unmut
Die Schweller vor der Anholter Grundschule sorgen in der Nachbarschaft für Unmut

Lehrer bestätigen den positiven Effekt der Schweller

Dem widerspricht das Lehrerkollegium der Grundschule, das den positiven Effekt der Fahrbahnschwellen für die Verkehrssicherheit in dem Bereich herausstellt. Auch städtische Kontrollen belegen, dass die Fahrbahnschwellen eine starke Geschwindigkeitsreduzierung bei fast allen Fahrzeugen bewirken. Und genau das sollte ja auch erreicht werden.

Der Antrag der fünf Bewohner ist Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Planungs- und Vergabeausschuss am kommenden Mittwoch. Vorbereitend dazu wurden Lärmmessungen durchgeführt. Daraus ergab sich, dass der Geräuschpegel beim Überfahren der Schweller im Rahmen des für dieses Gebiet zulässige Werte liegt. Für das der Schule gegenüberliegende Haus werden die Werte allerdings übertroffen. Dies vor allem bei Fahrzeugen mit Anhänger. Hier liegen die Werte gegenüber normalen Fahrgeräuschen um das 2,5-fache höher. In der Sachdarstellung der Verwaltung heißt es allerdings, dass einzelne Lärmspitzen zulässig sind. Weiter heißt es deshalb in der Darstellung, dass in Abwägung der Privatinteressen der Anwohner und der Verkehrssicherheit die Beibehaltung der Fahrbahnschwellen bevorzugt wird. Der Ausschuss wird am Mittwoch eine Empfehlung für den Rat aussprechen, der dann letztendlich entscheidet.