Hohe Temperaturen lassen Hemmungen fallen – Doch im Straßen-„Verkehr“ ist nicht alles erlaubt was Spaß macht

Hätten Sie es gewusst? Schnell mal vom FKK-Strand zum Auto und ab nach Hause – Splitterfasernackt durch die Stadt. Als „Flitzer“ im Flitzer: „Die Straßenverkehrsordnung gibt keine Kleidungsvorschriften vor. Im eigenen Auto kein Problem, solange man nicht aussteigt“, so Thomas Kuwatsch, Portalmanager von auto.de. Nackt auf einem Zweirad ist dagegen sehr heikel. Diese für alle sichtbare freizügige Fortbewegung könnte schon unter exhibitionistische Handlungen fallen. Schneller als man seine Sachen wieder angezogen hat, hat der flotte Nudist Post vom Staatsanwalt. „Nach Paragraph 183 StGB kann es den männlichen Nackedei für bis zu einem Jahr hinter Gitter bringen. Zeigefreudige Frauen werden nach §183 nicht bestraft“, so der Leipziger Verkehrsrechtsanwalt Andreas Kretschmer. Also Männer, auch wenn es ungerecht ist: Nackt Auto fahren ja, austeigen leider nein. Und die Frauen? Die haben Narrenfreiheit – scheinbar auch vor dem Gesetz.
Die große Freiheit gibt es an heißen Sommertagen auch im Fußraum der Autos. Man kann im Sommer durchaus mit Flip-Flops oder gar barfuß das Auto steuern. Verkehrsrechtlich sind Flip-Flops oder gar das Barfuß fahren nicht verboten, so entschied das Oberlandesgerichts Celle (Az. 322Ss46/07). Selbst wenn die Polizei Sie kontrolliert, können die doch so strengen Ordnungshüter nur Empfehlungen oder Hinweise aussprechen. Die Freude am „schuhfreien Fahrvergnügen“ kann aber sehr schnell beendet sein. „Sollte es zu einem Unfall kommen, wird einem Mitverschulden oder grobe Fahrlässigkeit sehr schnell angelastet“, so Anwalt Kretschmer. Berufskraftfahrer müssen leider mit Schweißfüßen im Sommer klarkommen – bei den Truckern ist festes Schuhwerk Pflicht, egal wie hoch das Thermometer steigt.
Das sommerliche Vergnügen von Eis essen oder Trinken am Steuer (alkoholfrei bitte) ist eigentlich auch nicht verboten. Pech hat man nur, wenn man beim Hantieren die Gewalt über das Auto verliert und mit samt dem Eis in den Gegenverkehr oder auf das Stauende rauscht. Dieser Aufprall ruft dann nicht nur körperliche Schmerzen hervor.
Auch für eine „schnelle Nummer“ sieht der Autoexperte schwarz. Mit den Temperaturen steigen natürlich auch die Hormone. Seinen Gefühlen sollte man während der Fahrt nicht unbedingt freien Lauf lassen. Der auto.de-Experte: „Verkehr im Verkehr ist nicht explizit in der Straßenverkehrsordnung verboten. Doch jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich so verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, belästigt oder gar behindert wird.“ Sollte es beim „Schäferstündchen“ auf vier Rädern knallen, ist es durchaus möglich, dass die eigene Versicherung nur einen Teil oder sogar gar nichts zahlt.

Quelle: auto.de