Seit dem 1. November 2025 gibt es den sogenannten „Bau-Turbo“ – geregelt im § 246e Baugesetzbuch. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, Bauprojekte ohne zeitintensive Bebauungsplanänderungen zu genehmigen. Im vorliegenden Fall geht es um Wohnbebauung am Kampkesdeich in Werth

Verwaltung empfahl dem Antrag nicht zuzustimmen
Dies wollte ein Investor nutzen, um in Werth am Kampkesdeich auf einem unbebauten Grundstück, angrenzend an dem dortigen Gewerbegebiet, ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten und ein Mehrparteienhaus mit 4 Wohneinheiten zu errichten. Schon die Stadtverwaltung hatte den politischen Gremien empfohlen, dem Antrag des Investors nicht zuzustimmen. Der kommissarische Bauamtsleiter Vitaliy Düking erläuterte in der jüngsten Ratssitzung (25.3.) die Gründe dafür.
Nutzungsprobleme wahrscheinlich
Am Kampkesdeich gibt es ein kleines Industriegebiet mit mehreren Unternehmen. Die vom Investor vorgesehene Fläche für die Wohnbebauung grenzt unmittelbar an das Gewerbegebiet. Eine direkt angrenzende Wohnbebauung hätte zur Folge, dass Erweiterungsmöglichkeiten der bestehenden Unternehmen stark eingegrenzt oder ganz unmöglich wären. Zudem würde Wohnbebauung in unmittelbarer Angrenzung an einem Industriegebiet Düking zufolge zwangsläufig zu Nutzungsprobleme zwischen Gewerbe und Wohnen führen.
Der Antrag des Investors wurde mehrheitlich schon im Bau- und Umweltausschuss am 4. März, und jetzt auch im Rat abgelehnt.
