Die Bauhofmitarbeiter Uwe Kotnig (links) und Niklas Hetkamp stellen die Schilder für die Fahrradstraße auf (©Frithjof Nowakewitz)
Die Bauhofmitarbeiter Uwe Kotnig (links) und Niklas Hetkamp stellen die Schilder für die Fahrradstraße auf (©Frithjof Nowakewitz)

Nach der Pferdehorster Straße in Vehlingen sind nun auch ein Teil des Kapellendeichs und die Regniet in Anholt ausgewiesene Fahrradstraßen. Am Donnerstag (31.7.) wurden dazu die Schilder aufgestellt.

Ab dem DRK-Kindergarten am Kapellendeich bis hin zum Aa-Deich gilt die Straße ab sofort als Fahrradstraße. Erlaubt sind normale Fahrräder, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen und elektrische Kleinfahrzeuge, wie etwa E-Scooter. Mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ ist nur noch Autofahrern die Nutzung der Straße erlaubt, die im Bereich der Fahrradstraße wohnen oder deren Besuchern. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Den Radfahrern ist es erlaubt nebeneinander zu fahren. Der motorisierte Verkehr darf Radfahrer weder behindern noch gefährden.

Nicht zu übersehen, hier ist eine Fahrradstraße

Etwas missverständlich ist die Beschilderung in Höhe des Kindergartens. Dort, wo durch Beschilderung offiziell die 30er-Zone endet, beginnt die Fahrradstraße, auf der auch nur 30 km/ erlaubt sind. Um – aus Richtung Regniet kommend – vor dem Kindergarten die Geschwindigkeit rauszunehmen, wurden dort Bodenschwellen eingebaut. An allen Kreuzungsstellen wurde auf der Fahrradstraße der Asphalt rot eingefärbt.