
Isselburg beheimatet in seinen sechs Ortsteilen insgesamt ca. 11.000 Einwohner. Immer wieder zeigt sich aufgrund privater Aktionen, dass es Bürger gibt, die mit dem Erscheinungsbild der Stadt nicht zufrieden sind.
Fraktionssprecher äußern sich
Sogenannte Schrottimmobilien in Anholt, Werth und Alt-Isselburg gehören ebenso zum unvorteilhaften Stadtbild, wie ungepflegte Bürgersteige und Rinnsteine. Was können Verwaltung und Politik tun, um dem Ganzen entgegenzuwirken? Eine Umfrage bei den vier im Rat vertretenen Parteien und der Verwaltung sollte Antwort darauf geben. Die Verwaltung in Person von Bürgermeister Michael Carbanje, sowie Frank Häusler (CDU), Kevin Schneider (FDP), Uwe Übelacker (Bündnis90/Die Grünen) und Kerstin Hebing (SPD) äußerten sich dazu schriftlich.
Städtebauliche Gründe sind notwendig
Nun muss man die beiden Punkte „Schrottimmobilie“ und den Sauberkeitszustand der Straßen voneinander trennen. Die leerstehenden und langsam verfallenden Häuser sind in der Regel im Privatbesitz. Den Ausführung des Bürgermeisters zufolge, heißt das, dass die Stadt an Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken herantritt, wenn es städtebauliche Gründe gibt, entsprechende Immobilien in Projekte einzubinden. Hier wird das Gespräch mit den Eigentümern gesucht. Zudem werden in Fällen der städtebaulichen Entwicklung grundsätzlich die politischen Gremien eingebunden, da die über solche Entwicklungsmaßnahmen maßgeblich mitbestimmen. Dazu antwortete Bürgermeister Carbanje, dass „es gilt, mit den vorhandenen Möglichkeiten das Stadtbild möglichst positiv zu entwickeln unter Einbindung aller jeweils Beteiligten“.
Alte Apotheke schon seit 40 Jahre eine Schrottimmobilie

„Grundsätzlich versucht die Stadt, wenn es städtebaulich sinnvoll ist, solche Gebäude zu erwerben und das Quartier zu verbessern. Das war an einigen Stellen in den letzten Jahren auch schon erfolgreich“, machte Uwe Übelacker deutlich. In ähnlicher Weise bestätigten das auch Frank Häusler, Kerstin Hebing und Kevin Schneider. Am Beispiel der ehemaligen Apotheke in Anholt an der Niederstraße – Ecke Schloßstraße wies Übelacker auf die Problematik hin. “Der Besitzer hat kein Interesse das Gebäude einer Nutzung zuzuführen oder es zu veräußern. Wenn kein übergeordnetes öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann, wird sich an dieser Situation nichts ändern lassen“, erklärte der Grünensprecher
Straßenreinigungssatzung regelt Reinigungspflicht
Bei dem Punkt „Sauberkeit“ in der Stadt sind sich die Parteien darin einig, dass der Zustand so nicht mehr hinnehmbar ist. Wer die Reinigungspflicht der Bürgersteige und Rinnsteine übernehmen muss, ist in der städtischen Straßenreinigungssatzung (§§ 2 und 3) geregelt. Zuständig ist der jeweilige Grundstückseigentümer.
Reinigungspflicht soll durchgesetzt werden

„Einerseits muss die Stadt Isselburg sich stärker bei der Reinigung der Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen engagieren. Die nötige technische Ausrüstung ist beim Bauhof vorhanden. Andererseits gibt es eine Anliegerpflicht zur Reinigung der Straßen, die durchgesetzt werden muss. Dazu gehört auch der Rückschnitt von Hecken, die Gehwege blockieren. Das muss kontrolliert werden – die künftige Kraft im Außendienst sollte nicht nur den ruhenden Verkehr, sondern auch die Sauberkeit der Stadt im Auge habe“, erklärte Kevin Schneider.

Politiker haben keine richtige Antwort
Kerstin Hebing argumentiert, dass man die Eigentümer nicht mehr als anschreiben kann – auch mit dem Wissen, dass trotzdem nichts passiert. Sie räumt ein, dass die „politischen Akteure“ keine richtige Antwort zu dem Thema haben. Viel schlimmer findet sie die „toll angelegten Schottergärten. „Da sehe ich die Verwaltung in derPflicht, die Bewohner darauf aufmerksam zu machen, dass das in NRW verboten ist“, erklärt die SPD-Sprecherin.
Baufhof soll reinigen und den Aufwand berechnen
Uwe Übelacker sieht es als sinnvoll an, mit dem jährlichen Abgabenbescheid auf die Reinigungspflicht hinzuweisen. „Außerdem müsste konsequenter verfolgt werden, falls Haushalte der Kehrpflicht nicht nachkommen sollten. Dann sollte durch den Bauhof in Verbindung mit einer Rechnungsstellung über die angefallenen Kosten gereinigt werden“, meint Übelacker.
Ohne Außendienst geht es nicht
„Unser Plan, eine geringfügig beschäftigte Person einzustellen, die Probleme bei der Reinigung, fehlenden Grünschnitt oder andere Auffälligkeiten an den zuständigen Fachbereich meldet, wurde in den letzten Jahren von der Verwaltung abgelehnt. Diese Stelle ist weiterhin unbesetzt. In der aktuellen Situation wird sich daran wohl nichts ändern, aber im Herbst werden wir einen weiteren Versuch starten. Ohne ein Ordnungsamt mit Außendienst wird es nicht funktionieren“, macht Frank Häusler deutlich.
Auch die Stadt ist in der Pflicht
Deutlich wurde bei Häusler, Übelacker und Schneider aber auch, dass die Stadt ebenso in der Pflicht steht, ihre eigenen städtischen Bereiche zu pflegen und sauber zu halten. Es sei den Bürgern nicht vermittelbar ihrer Reinigungspflicht nachzukommen, wenn dies die Stadt selbst nicht tut.