Was darf in die Biotonne – und was nicht?

Eigentlich sagt es ja schon der Name. In die Biotonne darf eben auch nur Biomüll. Die Trenung von Haus- und Biomüll ist aus Umweltgründen sinnvoll. Aber was ist eigentlich Biomüll – und was nicht?

Das darf rein….

Mülltrennung
©Manfred Richter / Pixabay

Die Tonne mit dem braunen Deckel ist für Biomüll vorgesehen. Das Umweltbundesamt hat genau festgelegt, was zum Biomüll gehört. Dies sind beispielsweise Reste von Backwaren, Kaffee- und Teesatz, Eierschalen, Kartoffelschalen, Salat-, Obst- und Gemüsereste, Rasenschnitt, Unkraut und Blumen, sowie verschmutzte Eierkartons, Servietten und Küchenpapier. Auch kleine Mengen Zeitungspapier sind erlaubt, um darin beispielsweise Speisereste einzupacken oder auch um Feuchtigkeit in der Tonne aufzufangen.

…und das nicht

Es gibt aber auch eine Vielzahl von Dingen, die nicht in die Biotonne gehören. Dazu zählen Plastiktüten, Dosen, Alufolie, Textilien, Leder, Wolle, Holz und beschichtetes Papier. Auch Katzenstreu und andere Hinterlassenschaften von Vierbeinern gehören nicht in die Biotonne.

Bei falscher Befüllung droht ein Bußgeld

Im vergangenen Jahr hat das für Isselburg zuständige Entsorgungsunternehmen stichprobenartig Biotonnen auf fehlerhafte Befüllung kontrolliert. Wurde ein Fall festgestellt, zierte gut sichtbar ein roter Aufkleber die entsprechende Biotonne. Zudem wurde die Tonne nicht entleert. Ab Mai diesen Jahres kann es sein, dass nicht nur auf die fehlerhafte Befüllung hingewiesen und die Tonne nicht entleert wird, sondern dass auch noch ein Bußgeld ins Haus flattert. Ab dem 1. Mai 2025 gilt die Falschbefüllung nämlich als Ordnungswidrigkeit und kann im Extremfall mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von mehr als 2.000 Euro belegt werden. Grundlage dafür ist die Erweiterung der Bioabfallverordnung von 2022. Es sollte aber auch ohne diese Sanktionen klar sein, was in die Biotonne gehört – und vor allem, was nicht.