Briefwahlunterlagen müssen beantragt werden

Am 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Um das Wahlrecht wahrzunehmen, ist auch die Briefwahl möglich. Um die zu nutzen, müssen die Briefwahlunterlagen bei der Stadt Isselburg beantragt werden.

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie bei Stadt einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. In der Zeit vom 21. Januar bis zum 19. Februar ist die Wahlscheinbeantragung auch online möglich. Beantragt man die Wahlunterlagen per formloser Mail (wahlen@isselburg.de), so sind der Familienname, der/die Vorname/n, das Geburtsdatum und die Anschrift zu nennen. Es kann aber der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsvordruck genutzt werden, der ausgefüllt an das Wahlamt der Stadt Isselburg geschickt werden muss.

Die Briefwahlunterlagen müssen dann ultimativ dem Briefwahlvorstand bis zum 23. Februar, 18 Uhr vorliegen. Hierzu sollten die Briefwähler auch eine längere Postlaufzeit einkalkulieren.