Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nach Unfall nicht

(ots) Nach einem Verkehrsunfall einen Zettel an dem angefahrenen Wagen zu hinterlassen reicht nicht, um einem Strafverfahren zu entgehen. So geschehen in Anholt.

Eine mutmaßliche Unfallverursacherin entfernte sich am Freitag, nachdem sie ihre Personalien auf einem Stück Papier geschrieben und an dem beschädigten Auto des Unfallgegners hinterlassen hatte. Zuvor hatte sie gegen 12.45 Uhr ein Fahrzeug auf der Klever Straße angefahren. Zuhause rief sie dann doch die Polizei an. Auf Anraten kehrte sie zur Unfallstelle zurück. Beamte nahmen den Sachverhalt auf. Einem Strafverfahren, dessen Ausgang offen ist, entgeht sie trotz des Anrufs nicht.