Parteien müssen ihre Direktkandidaten für die Landtagswahl benennen

Kreisdirektor Ansgar Hörster ist verantwortlicher Wahlleiter (Bild: Kreis Borken)

(Kreis Borken) Am 15. Mai 2022 findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Die Wahlvorschläge der Direktkandidatinnen und -kandidaten für die Landtagswahl müssen bis zum 17. März 2022 um 18 Uhr beim Kreiswahlleiter vorliegen. Auf diesen Termin weist jetzt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster hin. Dieser ist als Kreiswahlleiter für die Durchführung der Landtagswahl in den Wahlkreisen 76 (Borken I: Bocholt, Borken, Isselburg und Rhede), 77 (Borken II: Ahaus, Gronau, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn und Vreden) sowie im kreisübergreifenden Wahlkreis 78 (Coesfeld I – Borken III) verantwortlich. Letzterem gehören neben den sechs Kommunen Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn und Velen aus dem Kreis Borken auch die drei Kommunen Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl aus dem Kreis Coesfeld an.

Vorschläge müssen bis zum 17. März eingehen

Nun liegt es an den Parteien, Wählergruppen sowie den Einzelbewerberinnen und -bewerbern, ihre Wahlvorschläge form- und fristgerecht bis zum 17. März beim Kreiswahlleiter einzureichen. Nach dieser Frist eingegangene Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Es wird allgemein empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor diesem Termin einzureichen. So können eventuelle Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden.

Die Unterlagen sind an den Kreis Borken, Stabsstelle (Recht, Kommunalaufsicht und Wahlen), Burloer Str. 93, 46325 Borken zu schicken. Sie können auch nach vorheriger Terminabsprache im Borkener Kreishaus, Burloer Str. 93, Zimmer 2108 abgegeben werden.

Der Kreiswahlleiter weist weiter darauf hin, dass die Anzahl der Unterstützungsunterschriften – sofern diese erforderlich sind – für die Landtagswahl 2022 kurzfristig vom Gesetzgeber abgesenkt worden ist. Dies bedeutet, dass für die Landtagwahl 2022 Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, von Wählergruppen sowie von Parteien, die bislang nicht im Landtag NRW oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, jetzt von mindestens 50 Wahlberechtigten des entsprechenden Wahlkreises unterzeichnet sein müssen.

Die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge in den einzelnen Wahlkreisen treffen die zuständigen Kreiswahlausschüsse am Donnerstag, 24. März, um 16 Uhr (Wahlausschuss für den Wahlkreis 78) und 17 Uhr (gemeinsamer Wahlausschuss für die Wahlkreise 76 und 77). Die öffentlichen Sitzungen finden im Großen Sitzungssaal des Kreishauses Borken statt.

Weitere Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind auf der Homepage des Kreises Borken unter https://kreis-borken.de/landtagswahl zu finden. Dort abrufbar ist unter anderem die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die alle wichtige Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren enthält.