Aufstallpflicht beendet – Geflügel darf wieder raus

(Kreis Borken) Die Aufstallpflicht von Geflügel im Kreis Borken, die seit Mitte Dezember 2021 galt, wird nun komplett aufgehoben. Ab dem 15. Februar darf Hausgeflügel also wieder wie gewohnt nach draußen. Die im Anschluss an einen Geflügelpestausbruch vom Dezember 2021 in einem Betrieb in Hamminkeln-Dingden (Kreis Wesel) erlassenen Regelungen für die Geflügelhalter im Kreisgebiet können dann vollständig entfallen.

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Nachdem zum 13. Januar bereits die Überwachungszone und die Aufstallpflicht in großen Teilen des Kreises Borken aufgehoben wurden, dürfen ab dem 15. Februar nun auch die Geflügelhalter in den Kommunen Isselburg, Bocholt, Rhede, Borken und Raesfeld ihren Tieren wieder Auslauf im Freien gewähren. Die Allgemeinverfügung wurde aufgehoben.

Für die aktuelle Risikobewertung durch den Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung war ausschlaggebend, dass es seit Mitte Dezember keine weiteren Ausbrüche von Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen in den Kreisen Wesel, Kleve und Borken gegeben hat. Die latente Gefahr eines Eintrags durch Wildvögel wird durch das Friedrich-Löffler-Instituts unverändert als hoch eingestuft, so dass weiterhin eindringlich an alle Geflügelhalter appelliert wird, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Haltungen zu überprüfen und sofern möglich zu verbessern.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Kreises Borken unter https://kreis-borken.de/gefluegelpest zu finden.