Prozess um Brandstiftung geht in die dritte Runde

Am 5. März 2020 kam es gegen 18:30 Uhr in Anholt in einer Seitengasse der „Hohe Straße“ zu einem Garagenbrand. Noch am selben Abend wurde ein Anholter festgenommen, der im Verdacht stand, den Brand vorsätzlich gelegt zu haben. Der Tatverdächtige kam in Untersuchungshaft. Am Mittwoch, 8.12., fand der erste von insgesamt zwei angesetzten Verhandlungstagen statt.

Feuerwehrmänner versuchen die brennende Garage zu öffnen (Bild:Fithjof Nowakewitz)

Zu Beginn verlas der Staatsanwalt die Anklagepunkte, die die Brandstiftung , Sachbeschädigung in der Wohnung seiner Lebensgefährtin, Beleidigung und Bedrohung gegen diese, sowie Beleidigungen gegen Polizeibeamte beinhaltete. Der Richter wies den Angeklagten darauf hin, dass er nun, sollte er die Brandstiftung begangen habe, diesbezüglich noch eine Aussage und möglicherweise ein Geständnis ablegen könne. Zudem erklärte der Richter, dass im Falle einer Verurteilung wegen Brandstiftung eine Haftstrafe von zwei Jahre im Raum stehen würde. „Die Sachbeschädigung und die Beleidigungen gebe ich zu, aber die Brandstiftung habe ich nicht begangen“, erwiderte der Angeklagte. „Ich hatte getrunken und an dem Tag auch erstmals Drogen genommen“, erklärte er weiter. Laut Gutachten hatte der Angeklagte gegen 20:45 Uhr, also zwei Stunden nach dem Brand 1,7 Promille im Blut – zurückgerechnet waren es zum Zeitpunkt des Brandes ca. 2 Promille.  

Im Laufe des ersten Verhandlungstages vernahm der Richter zwei Zeugen, darunter zunächst die Lebensgefährtin des Angeklagten. Sie gab zu, dass der Angeklagte zu der Zeit ein Alkoholproblem hatte und dann auch schon mal ausfallend und beleidigend wurde. Dies belegte auch der vom Richter vorgelesene SMS-Verkehr mit teils heftigen Beschimpfungen und Drohungen vom Angeklagten. Auf Befragen des Richters antworte die Lebensgefährtin teilweise widersprüchlich zu den Aussagen, die sie gegenüber der Polizei nach dem Brand gemacht hatte. Auch konnte sie dem Angeklagten kein Alibi geben, da sie zur Zeit der Brandentstehung mit einem Mann, der damals Mitglied der Isselburger Feuerwehr war, im Auto gesessen und in Isselburg auf dem Friedhofparkplatz gestanden haben will. Erst während des Aufenthaltes in Isselburg habe sie von einem Brand in Anholt erfahren, weil der Feuerwehrmann über den Pieper darüber informiert wurde. „Das es meine Garage war, hab ich dann erst in Anholt bei meiner Rückkehr erfahren.“ Sie selbst ist davon überzeugt, dass ihr Lebensgefährte, mit dem sie ein gemeinsames Kind hat, das Feuer nicht gelegt hat. „Das sagt mir mein Bauchgefühl und darauf kann ich mich immer verlassen“. Der zum Prozess geladene Sachverständige für Brandursachenermittlung erläuterte Einzelheiten zum Brandgeschehen und erklärte, dass es sich bei dem Brand eindeutig um Brandstiftung handelte.

Widersprüchlich zeigten sich auch die Aussagen des zweiten Zeugen, der mit dem Angeklagten damals im weitesten Sinn befreundet war. Während er in der Verhandlung angab, dass er mit dem Angeklagten durchgängig zwei bis drei Stunden Bier getrunken hatte und der Angeklagte genau zum Zeitpunkt des Brandes Nachschub holen wollte. „Dies kann ich beschwören“. In seiner Aussage bei der Polizei, die er fünf Tage nach dem Brand in einer Befragung tätigte, hatte er jedoch angegeben, dass der Angeklagte an dem Tag nur zwei bis dreimal immer nur kurze Zeit bei ihm war.

Weitere Zeugenbefragungen am zweiten Verhandlungstag

(Bild:Fithjof Nowakewitz)

Am heutigen zweiten Verhandlungstag ging es in erster Linie um weitere Zeugenvernehmungen. Aussagen sollten der Besitzer der ausgebrannten Garage, zwei Polizeibeamte, sowie zwei weitere Zeugen. Die Letztgenannten waren allerdings nicht erschienen, so dass es nun eine zusätzliche Verhandlung am 5. Januar geben wird.

Ein in unmittelbarer Nähe der ehemaligen Wohnung des Pärchens wohnender Nachbar erklärte in der heutigen Verhandlung, dass es zwischen den beiden ständig lautstarken Streit gegeben habe. Hierbei soll der Angeklagte auch geäußert haben, dass ” er ihr irgendwann noch mal die Bude abfackeln wird”, erklärte aber auch, dass die Äußerung nicht in unmittelbarem Zusammenhang des Brandes stand, sondern schon einige Wochen vorher vom Angeklagten gesagt wurde.Mehr wollte der Zeuge dazu nicht sagen, da er sich in der Nähe des Angeklagten unwohl fühlt, weil der ihn in der Vergangenheit mehrfach verbal angegangen habe.

Licht ins Dunkel bringen sollten auch zwei Polizeibeamte. Einer der beiden Beamten war noch vor dem Brand an der Wohnadresse der Freundin, da er den Sachverhalt zu der vom Angeklagten verwüsteten Wohnung aufnehmen wollte. Später wurde er erneut mit seinen Kollegen wegen des Brandes nach Anholt gerufen. Dort wurde dann der Angeklagte angetroffen und festgenommen. Bei der Durchsuchung wurde dem Beamten zufolge bei dem Angeklagten ein normales und ein Stabfeuerzeug gefunden. Im Streifenwagen habe sich der Angeklagte dann in Rage geredet und sich sinngemäß dahingehend geäußert, dass „sowieso alles egal sei und man ihm den Brand anhängen würde.“ Zudem habe er sinngemäß seine Freundin als Schlampe bezeichnet und ihr gedroht: „Die wird schon sehen, was sie davon hat.“

Der zweite Beamte war nicht direkt bei dem Brand im Einsatz, hatte aber einige Zeit später den Zeugen, der auch schon am ersten Verhandlungstag ausgesagt hatte, direkt in dessen Wohnung befragt.  Dort hatte der Zeuge ausgesagt, dass der Angeklagte jeweils drei Mal kurz bei ihm gewesen sei und bei seinem letzten Besuch die Wohnung um 18:10 Uhr verlassen habe. Der Polizist sagte aber auch, dass der Zeuge den Eindruck gehabt habe, dass der letzte Besuch des Angeklagten bei ihm nur dazu da gewesen sei, um sich ein Alibi zu verschaffen. Um zu ermitteln, ob der Angeklagte zwischen 18:10 Uhr und dem Ausbruch des Feuers gegen 18:25 Uhr an der Garage hätte sein können, „habe ich den Weg mit der Stoppuhr abgeschritten und knapp 60 Sekunden benötigt“, sagte der Polizeibeamte.

Aufgrund der Tatsache, dass ein wichtiger Zeuge nicht erschien und wohl an seiner gemeldeten Adresse in Wesel nicht mehr wohnt, wurde die Verhandlung, die eigentlich nur auf zwei Tage angesetzt war, auf den 5. Januar vertagt. Bis dahin soll der Aufenthalt des Zeugen ermittelt werden.