BAföG-Anträge frühzeitig stellen

Anträge auf Schüler-BAföG für das kommende Schuljahr 2019/20 sollten frühzeitig gestellt werden. Das empfiehlt Bärbel König, Leiterin des “Amtes für Ausbildungsförderung” des Kreises Borken. Bereits mit der Zusage eines Schulplatzes ist dies möglich – insbesondere online unter www.bafög.de.

Foto: I-vista / pixelio.de

Späte Antragstellung kann längere Bearbeitungszeiten zur Folge haben

Wie der Kreis Borken mitteilt, kann derjenige, der jetzt schon seinen Antrag stellt und alle notwendigen Unterlagen einreicht, damit rechnen, zu Beginn des neuen Schuljahres BAföG zu erhalten. Erfahrungsgemäß gehen beim “Amt für Ausbildungsförderung” zahlreiche Anträge erst später ein mit der Folge, dass es dann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Da das Schüler-BAföG immer nur für ein Jahr bewilligt wird, gilt die Empfehlung auch für derzeitige Bezieher, bereits jetzt einen Antrag für das folgende Schul- bzw. Ausbildungsjahr zu stellen.

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BAföG muss nicht zurückgezahlt werden

Schüler-BAföG ist ein Zuschuss des Staates und muss nicht zurückgezahlt werden. Es kann beantragt werden für schulische Ausbildungen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wie zum Beispiel Sozialassistent/in, Kinderpfleger/in, Erzieher/in, Physiotherapeut/in, alle Assistenzberufe usw., Schulen des 2. Bildungsweges, wie zum Beispiel die FOS 12 B, Abendrealschule ab 3. Semester, Abendgymnasium ab 4. Semester und Kollegausbildung.

Elterneinkommen ist entscheidend

Ob dann tatsächlich eine Förderung erfolgen kann, hängt in der Regel vom Einkommen der Eltern ab. Nähere Informationen gibt es beim “Amt für Ausbildungsförderung” des Kreises Borken unter den Telefonnummern 02861/82-1324, 02861/82-1325 und 02861/82-1326 sowie im Internet unter www.kreis-borken.de/bafoeg.