CDU und FDP lassen Abstimmung überprüfen

In der Ratssitzung am 26. Februar wurde mit den Stimmen von SPD und Grüne der Haushalt 2014 verabschiedet. Die FDP und die CDU stimmten dagegen. Nun lassen beide Fraktionen die Abstimmung wegen des Verdachtes der Befangenheit überprüfen.

Auch Hermann Gebbing (FDP) will die Ratsabstimmung zum Haushalt überprüfen lassen
Hermann Gebbing (FDP) will die Ratsabstimmung zum Haushalt überprüfen lassen

In der Pressemitteilung der FDP heißt es, dass nach Erkenntnissen der Fraktion „eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit“ dafür besteht, dass der Haushaltsplan samt Stellenplan rechtlich nicht einwandfrei beschlossen wurde. Brisant sei das Thema auch deshalb, weil davon auch die Ausweisung der zwei weiteren A14-Stellen betroffen sind.

Auch die CDU führt in ihrer Begründung an, dass der Beschluss über den Stellenplan / Haushalt 2014 rechtswidrig erfolgte. Dort heißt es, dass zwei SPD-Ratsmitglieder über den Stellenplan / Haushalt mit abstimmten, obwohl eine Befangenheit gemäß § 31 der Gemeindeordnung NRW vorlag. “Die beiden Ratsmitglieder sind mit Angestellten der Stadt im Bereich Bauhof / Hausmeisterdienste verheiratet. Die Ehemänner der Ratsmitglieder haben durch drei zusätzlich im Bereich Bauhof geschaffenen Stellen im Stellenplan 2014 eine erhebliche Arbeitserleichterung zu erwarten”.

In der Gemeindeordnung heißt es in Paragraf 31, dass die Mitwirkung eines wegen Befangenheit Betroffenen nach Beendigung der Abstimmung nur geltend gemacht werden kann, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war. Genau das war bei der betreffenden Abstimmung der Fall. Und deswegen hat Frank Häusler den Bürgermeister schriftlich aufgefordert, die Abstimmung zu beanstandet und zeitgleich  eine sorgfältige Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Borken zu veranlassen.

Nach Auskunft des CDU-Fraktionschef hat Bürgermeister Rudi Geukes die Möglichkeit der Befangenheit der beiden SPD-Mitglieder schriftlich zurück gewiesen. Beide waren, so heißt es in der Begründung des Bürgermeisters, bei der Beschlussfassung nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar betroffen. Ob nun befangen oder nicht, diese Entscheidung liegt jetzt bei der Kommunalaufsicht in Borken.