Ärztlicher Notdienst in der bisherigen Form endet am 31. Januar

Wer zukünftig, das heißt ab dem 1. Februar, am Wochenende krank wird, hat ein nicht unwesentliches Problem. Mal eben den Arzt anrufen, der Wochenenddienst hat, ist nicht mehr. Ob nun der eine oder andere Arzt der Hausarzt war, irgendwann hat man alle Ärzte in Isselburg kennen gelernt. Der “Wochenend-Notfall-Arzt” war also nicht unbekannt. Das wird ab dem 1. Februar nun anders. Da kommt am Wochenende oder an Feiertagen kein Arzt mehr raus. Ganz im Gegenteil. Der Erkrankte selbst muss dafür Sorge tragen, zum Arzt zu kommen. Allerdings sind dann einige Kilometer mehr zu fahren. Ab Anfang Februar gibt es eine Notfallpraxis, die sich in den Räumen des St. Agnes Hospital in Bocholt befindet. Dort wird dann die Notfallbehandlung an Wochenenden und Feiertagen durchgeführt.

Dort kann man, wenn man gerade passend krank wird, auch einen Isselburger Arzt antreffen. Es kann aber auch ein vollkommen unbekannter Arzt aus Bocholt oder Rhede sein. Denn für die Allgemeinmediziner aus dem Raum Bocholt, Rhede und Isselburg gibt es einen festen Dienstplan. Der besagt, an welchem Wochenende oder Feiertag welcher Arzt Dienst tun muss.

Das mag ja alles noch erträglich sein. Probleme kann es geben, wenn jemand krank wird, der nicht über ein Auto verfügt, oder es aufgrund der Erkrankung nicht selbst fahren kann. Am Wochenende mit dem Bus nach Bocholt? Wenn denn einer fährt, endet die Fahrt am Bocholter Busbahnhof. Dann nimmt man entweder einen Stadtbus, oder ein Taxi. Passiert das Ganze spät Abends und man hat im Bekannten- oder Verwandtenkreis niemanden, der ein Auto hat, nimmt man am besten gleich ein Taxi. Der Fahrpreis nach Bocholt bewegt sich, je nachdem, wo man einsteigt, zwischen 25 und 30 Euro. Und das nur für einen Weg. Die Rückfahrt wird noch mal genauso teuer. Wer ist wohl bereit, soviel Geld auszugeben, um seine starken, aber doch erträglichen Bauchschmerzen behandeln zu lassen. Und derjenige, der sich am Wochenende beim Sport eine Blessur zugezogen hat, verschiebt seinen Arztbesuch wohl auf den Montagmorgen.

Verantwortlich für die ab dem 1. Februar gültige Regelung ist die Ärztekammer Westfalen-Lippe und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe. Begründet wird die Regelung mit der Einsparung von Kosten. Aber es ist eine Regelung, die die Ärzte eigentlich nicht wollen. Denn sie müssen den Notdienst nicht mehr in ihrem gewohnten Umfeld machen, sondern eben in der Notfallpraxis in Bocholt.

So eine Notfallpraxis kostet selbstverständlich Geld. Für einen Teil der Kosten kommen die zuständigen Krankenkassen auf. Den anderen Teil sollen die Ärzte selbst tragen. In der Notfalldienstverordnung der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung heißt es in § 13:

Die Kosten für die Organisation und Durchführung des Notfalldienstes – soweit sie nicht durch den zweckgebundenen Beitrag der Krankenkassen und das Wegegeldaufkommen nach Abs. 2 gedeckt sind – werden auf alle zum Notfalldienst verpflichteten Ärzte gleichmäßig umgelegt und mit der Quartalsabrechnung verrechnet”.

Die Ärzte bekommen also für ihren Wochenenddienst ein Honorar, müssen aber davon einen bestimmten Satz wieder zurückzahlen, um die Notfallpraxis mit zu finanzieren. Das ist genauso, als ob ein Arbeitnehmer ein Gehalt bekommt, davon aber wieder einen Teil an die Firma zurück zahlen muss, um sie finanziell handlungsfähig zu erhalten. Klingt irgendwie grotesk. Die Isselburger Ärzte bedauern diese neue Regelung. Das hat Dr. Benninghoff aus Werth mehr als deutlich gemacht (s. Bericht vom 8. Oktober). Und auch Dr. Lueb spricht von einer “bewährten Notdienstversorgung”, die auf Weisung der Kassenärztlichen Vereinigung nun endet.