Mofa-Prüfbescheinigung reichte nicht

polizeiHeute kontrollierte die Polizei gegen 11:10 Uhr auf der B67 einen 16-jährigen Motorrollerfahrer, weil den Beamten die Geschwindigkeit des Fahrers recht hoch vorkam.

Es stellte sich heraus, dass die Höchstgeschwindigkeit von den erlaubten 25 auf 55 km/h heraufgesetzt worden war. Die Mofa-Prüfbescheinigung des Jugendlichen reichte nicht aus, so dass die Beamten die Weiterfahrt untersagten und ein Strafverfahren einleiteten.