Mehr Geld

finanzenDie Regelsätze in der Sozialhilfe, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV”) und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden ab 1. Januar 2015 angehoben. Das teilt der Fachbereich Soziales des Kreises Borken mit.

Die um 2,12 Prozent höheren Beträge werden den Leistungsberechtigten automatisch ausgezahlt. Eine besondere Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Erhöhung orientiert sich an der durchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und Preise. Grundlage ist eine Gesetzesänderung, die zum 1. Januar in Kraft tritt. Zusätzlich werden weiterhin Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährt, soweit diese angemessen sind.

Alleinstehende, Alleinerziehende und Menschen, deren Partner minderjährig ist, erhalten somit künftig monatlich 399 Euro. Bisher waren es 391 Euro. Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenleben, erhalten jeweils 360 Euro (bisher 353 Euro). Sonstige erwerbsfähige Angehörige oder Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen – beispielsweise volljährige Kinder –, bekommen 320 Euro (bisher 313 Euro). Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren bekommen statt 229 Euro dann 234 Euro. Sechs bis 13-Jährige haben Anspruch auf 267 Euro anstelle der bisherigen 261 Euro. Jugendliche ab 14 Jahren beziehen 302 Euro, vorher waren es 296 Euro.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Jobcenter und Sozialämter sowie der Kreisverwaltung Borken zur Verfügung.