Herbe Kritik von den Grünen für Kevin Schneider

Der Grünen-Fraktionschef Uwe Übelacker kritisiert FDP-Chef Kevin Schneider wegen dessen Kritik an der Informationspolitik der Verwaltung und des Bürgermeisters. Um nicht Sachen aus dem Zusammenhang zu reißen, ist hier die Pressemitteilung Übelackers im kompletten Wortlaut:

Herr Schneider kritisiert in seiner Pressemitteilung die Informationspolitik der Bürgermeisters Geukes scharf und prangert die seiner Meinung nach fehlende Transparenz an. Am Ende seiner Ausführungen kündigt er sogar eine mögliche Akteneinsicht an, falls die erwarteten Informationen durch die Verwaltung nicht geliefert würden. Damit bezieht er sich auf das Recht des Rates, die Verwaltung zu kontrollieren (Gemeindeordnung § 55).

Aufhänger der Kritik von Herrn Schneider ist der Umstand, dass die FDP von einer Schwangerschaft einer gerade neu eingestellten städtischen Mitarbeiterin erfahren habe, der Bürgermeister dies dem Rat aber nicht unverzüglich mitgeteilt habe. Die FDP ist der Meinung, dass der Rat das Recht habe, über dieser Schwangerschaft unverzüglich unterrichtet zu werden, da in näherer Zukunft Ersatz für die dann fehlende Arbeitskraft zu finden sei.

Auch wenn Herr Schneider von der Grundidee sicher Recht hat, dass es für den Rat am besten ist grundsätzlich über Veränderungen bei der Personalausstattung informiert zu werden, schießt er hier völlig über das Ziel hinaus. Denn zum Ersten hat er die Kenntnis über eine mögliche Schwangerschaft nicht von der betreffenden Person bekommen, denn auch er kennt diese Person bisher scheinbar noch gar nicht persönlich. Er maßt sich aber nun an, eine solche Information über die Presse in den ganzen Westmünsterlandbereich zu verbreiten, ohne die Einwilligung der betroffenen Frau bekommen zu haben. Ob es nun nur ein Gerücht ist oder der Wahrheit entspricht, es ist in meinen Augen gelinde gesagt eine Frechheit. Er tritt damit die Persönlichkeitsrechte der Frau mit Füßen. Da zwei Frauen in letzter Zeit eingestellt worden sind, kann man nun nicht behaupten, dass die Information so allgemein gehalten ist, dass man nicht auf die betreffende Person zurückschließen könne. Ganz im Gegenteil: Nun könnte es auch noch geschehen, dass die zweite Person darauf angesprochen werden wird.  Zum Zweiten argumentiert er ja, dass der Rat im Prinzip auf die gleiche Ebene wie die des Arbeitgebers gestellt wird und er deswegen auch das Recht hat, Akteneinsicht zu bekommen. 

Aber durch den § 55 GO ist nach Kommentierung die Akteneinsicht in sensible personenbezogene Daten nicht gedeckt. Dies geht nur, wenn die Person explizit einwilligt. Und eine Schwangerschaft zählt garantiert zu dem sensiblen Bereich von Informationen, zu dem Außenstehende berechtigterweise keinen Zugang haben dürfen. Wenn Herr Schneider aber nun genau dieses Akteneinsichtsrecht einfordert, müsste ihm auch klar sein, dass dann – auch von ihm – die Regelungen des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter einzuhalten sind. Und in diesem als Mutterschutzgesetz bekannten Gesetz wird in § 5 Absatz 1 klar ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten unbefugt bekannt geben darf. Also sind wir als Rat entweder auf der Seite des Arbeitgebers, dann darf der Rat diese Kenntnis nicht veröffentlichen, oder gilt der Rat als Dritter, dann darf der Bürgermeister über sein Wissen den Rat nicht informieren. 

Erreicht hat Herr Schneider nun durch seine Pressemitteilung, dass er das Vertrauen der betreffenden Frau in einen verantwortungsvollen Umgang des Rates mit der Verwaltung grundlegend erschüttert hat. Dieses Vorgehen reiht sich in eine längere Liste von Veröffentlichungen von Informationen aus nichtöffentlichen Quellen. Ich persönlich kann da gut verstehen, wenn der Bürgermeister doppelt und dreifach nachdenkt, was er an den Rat im Vertrauen auf die Verschwiegenheitspflicht der Ratsmitglieder weitergibt oder auch nicht. Nicht die Transparenz ist, wie von Herrn Schneider dargelegt, auf dem Tiefpunkt angelangt, sondern die Sensibilität einzelner Ratsmitglieder, was die Rechte von Mitarbeitern in der Verwaltung betrifft. Der betroffenen neuen Mitarbeiterin kann man da nur sagen: Herzlich willkommen in Isselburg!