Flüchtlingszuweisungen für den Kreis Borken sind für Hendrik Wüst nicht transparent

Bei der Zuweisung und Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in NordrheinWestfalen herrscht noch immer Unübersichtlichkeit: Den Kommunen ist es nach wie vor nicht möglich, die Berechnung der Sollquoten für die Aufnahme von Flüchtlingen nachzuvollziehen. Hendrik Wüst, der CDU-Landtagsabgeordnete für Bocholt, Borken, Isselburg und Rhede, hat nun eine sogenannte Kleine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung mit dem Ziel gestellt, eine kommunalscharfe Gesamttransparenz der Systematik der Verteilung herzustellen.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Borken hatten Ende Dezember in einem Brief an Innenminister Jäger, SPD, angekündigt, bis zur Schaffung einer aktuellen und kommunalscharfen Transparenz hinsichtlich der Verteilung von Asylbewerbern und Flüchtlingen die Aufnahme weiterer Personen auf Grundlage von § 50 des Asylgesetzes bzw. § 12a des Aufenthaltgesetzes abzulehnen.

„Hintergrund ist, dass erst mit mehrmonatiger Verspätung allein die Erfüllungsquoten und Bestandszahlen an Flüchtlingen durch die zuständige Bezirksregierung je Kommune veröffentlicht werden. Allerdings ist es auf deren Basis nicht möglich, den Rechenweg, also die Verteilungsmechanismen, und dessen Einflussgrößen nachzuvollziehen. Deshalb unterstütze ich die parteiübergreifende Initiative der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Für der Erhalt Akzeptanz ist diese unerlässlich, dass es bei der Zuweisung fair zugeht“, erklärt Hendrik Wüst.

Wüst kritisiert, dass entsprechende Anfragen der Kommunen an die zuständige Bezirksregierung Arnsberg, diese Gesamtübersicht und die Berechnungsmethode zur Verfügung zu stellen, bislang erfolglos blieben. Sie stelle lediglich Informationen über einzelne Kommunen zur Verfügung, allerdings keine Erklärungen zur Systematik und keine Gesamtaufstellung.

„Die Kommunen haben Sorge, dass der ländliche Raum überproportional in Anspruch genommen wird und darüber hinaus auch nicht die entsprechenden Kostenerstattungen erhält, während in den Ballungszentren eine proportional geringere Inanspruchnahme erfolgt. Dass sich die Bürgermeister im Kreis Borken parteiübergreifend genötigt sehen, vor diesem Hintergrund die Aufnahme weiterer Menschen abzulehnen, macht das Ausmaß der Verärgerung über die Intransparenz deutlich“, so Wüst.

Die parlamentarische Anfrage muss nun  innerhalb von vier Wochen beantwortet werden und kann sonst per Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung gesetzt werden

Foto: Hendrik Wüst