Flächendeckende Schneeräumung durch die Stadt nicht möglich

Wer mit dem Auto im Stadtgebiet unterwegs ist, wird hin und wieder mit seinem fahrbaren Untersatz aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse schon mal ins Rutschen geraten. Dies geht Fußgängern nicht anders, von Radfahrern ganz zu schweigen. Jeder Betroffene regt sich über nicht vom Schnee geräumte Straßen und Bürgersteige auf. Da kommt dann schnell die Frage auf, warum die Stadt verkehrsreiche Straßen nicht räumt und streut.

In einer Pressemitteilung erklärt die Verwaltung nun, dass Land- und Bundesstraßen durch den Landesbetrieb Straßen NRW geräumt und gestreut werden. Die aktuelle Situation der letzten Tage zeigt aber, das dies sicherlich nicht in dem Maße geschieht, dass man, gerade wenn der gefallene Schnee schon ein oder zwei Tage alt ist, von geräumten Straßen sprechen kann. Die Gendringer Straße, die Klever Straße, die Schüttensteiner Straße und selbst die Straße Am Fenn sind Landstraßen. Von schnee- und eisfreien Straßen konnte man da in der jüngsten Vergangenheit nicht unbedingt sprechen.

Zudem klagen Anwohner der Schlesier Straße in Anholt darüber, dass die Straße kaum noch befahrbar ist. Da dort ein relativ starkes Gefälle herrscht, kommen oft Autos die Steigung nicht mehr hoch. Dies vor allem, wenn sie an einer Bucht den Gegenverkehr vorbei lassen mussten. Die Schlesier Straße ist aber eine stark befahrene Straße. Da wäre es schon angebracht, wenn sich dort hin und wieder ein Räum-, bzw. Streufahrzeug vom Städtischen Bauhof sehen lassen würde. Dies gilt aber auch für viele andere Straßen im Stadtgebiet.

In der Presseerklärung heißt es, das Gefahrenstellen und wichtige Verkehrsanlagen aufgrund eines städtischen Streuplanes routinemäßig durch den Baubetriebshof auch an Wochenenden und Feiertagen geräumt und gestreut werden. Eine Rechtspflicht hierzu besteht jedoch nicht. Schulwege würden im Auftrag der Stadt durch Vertragsunternehmer geräumt und gestreut. Grundsätzlich sei das Räumen und Streuen der Gehwege und Bürgersteige innerorts aber Aufgabe der Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Der Bauhof erledigt diese Aufgaben für die Liegenschaften der Stadt Isselburg (z.B. Gehwege an Schulen, Stadthalle, Rathaus usw.)

Die Streupflicht scheint aber auch noch nicht bei allen Grundstückseigentümern angekommen zu sein. Es gibt einige Bewohner, die standhaft die verschneiten Bürgersteige ignorieren, sich aber darüber aufregen, wenn sie mit ihrem Auto eine nicht geräumte Straße befahren.

Trotz dieser exakt verteilten Zuständigkeiten und Pflichten bittet die Verwaltung um Verständnis, dass in Anbetracht der derzeit herrschenden Witterungsverhältnisse Mängel beim Winterdienst unvermeidlich sind und ein flächendeckender Service nicht möglich ist. Zur Information über allgemeine Pflichten und Regelungen hält die Stadtverwaltung ein „Informationsblatt für Neu- und Alt-Isselburger” vor.