Bestimmungen für´s Trinkwasser haben sich verschärft

Anfang des Jahres hat die Bundesrepublik Deutschland die europäische Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Damit werden die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung deutlich verschärft – die Folge: Der Kontrollaufwand für die Eigenwasserversorgungsanlagen wird erheblich größer. Zudem gibt das Land NRW künftig einen ganz engen Rahmen vor, in dem die Nichteinhaltung von Grenzwerten geduldet werden darf. Betroffen von den Neuregelungen sind insbesondere die Betreiber von Eigenwasserversorgungsanlagen. Wirksam werden die Veränderungen im Kreis Borken allerdings erst ab 2019, da der aktuelle Untersuchungsdurchgang des Kreisgesundheitsamtes für alle Formen der Wasserversorgungsanlagen noch bis Ende 2018 läuft.

Die Betreiber der Eigenversorgungsanlagen werden voraussichtlich im 1. Quartal 2019, also vor Beginn des neuen Untersuchungsdurchgangs, schriftlich über die Neuregelung und das weitere Vorgehen informiert. Aufgrund der hohen Zahl der betroffen Wasserversorgungsanlagen beabsichtigt das Gesundheitsamt, zeitversetzt ortsbezogen entsprechende Informationen herauszugeben. Im Kreisgebiet sind rund 7.000 Wasserversorgungsanlagen verschiedener Größe bekannt. Hinzu kommen rund 1.000 Hausinstallationen, die prüfpflichtig sind. Meldepflichtig sind alle Anlagen, mit denen Menschen mit Trinkwasser versorgt werden. Die Trinkwasserverordnung unterscheidet Wasserversorgungsanlagen nach Menge des gelieferten Trinkwassers, nach Zahl der Personen, die beliefert werden und nach eventuellen Vermietungen: A-Anlagen sind die elf zentralen Wasserwerke im Kreisgebiet. Für diese gibt es keine wesentlichen Änderungen des Untersuchungsumfangs. B-Anlagen sind Eigenwasserversorgungen, bei denen im Rahmen von Vermietung und Verpachtung andere Menschen mitversorgt werden – diese Anlagen werden also gewerblich oder öffentlich betrieben. Aktenkundig sind beim Kreis 283 Anlagen.

Foto: Bernd-Kasper / pixelio.de

Bisher konnte das Gesundheitsamt hier auf der Basis einer Risikoabschätzung den Umfang der Untersuchungen festlegen. Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung ist eine Reduzierung ohne externe kostenpflichtige Risikoabschätzung nun jedoch nicht mehr möglich. Ab 2019 muss Trinkwasser aus diesen Anlagen alle drei Jahre hinsichtlich 60 verschiedener Parameter untersucht werden. Bei den Parametern, die Pflanzenschutzmittel betreffen, wird noch eine Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer erfolgen, um die Anzahl möglichst auf die hier in der Region tatsächlich eingesetzten Mittel zu begrenzen. Die von den Anlagen-Betreibern zu tragenden Untersuchungskosten werden alle drei Jahre bei rund 950 Euro liegen. Dazu kommen jährliche mikrobiologische Untersuchungen mit fünf bis sechs Parametern, die etwa 72 Euro kosten werden. C-Anlagen sind die Eigenwasserversorgungsanlagen, die nur dem Eigenbedarf dienen. Auch diese Anlagen sind melde- und damit untersuchungspflichtig. Beim Kreisgesundheitsamt sind mehr als 6.700 bekannt.

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Bisher hatte der Kreis alle drei Jahre diese Anlagen im Rahmen eines vorgegebenen Rasters an Parametern untersuchen lassen. Dies wird ab 2019 ebenfalls nicht mehr möglich sein, denn künftig ist eine jährliche mikrobiologische Untersuchung verpflichtend. Aufgrund der Untersuchungen der Vergangenheit beabsichtigt das Gesundheitsamt, jährlich vier empfohlene chemische und Indikator-Parameter (Elektrische Leitfähigkeit, Nitrat, Nitrit, pH-Wert) zu erheben. Damit bleibt der Kostenumfang für den Betreiber überschaubar. Der Aufwand für den Kreis wird sich allerdings insgesamt deutlich erhöhen. Die neuen Vorgaben sehen eine kostenpflichtige Besichtigung der Brunnen alle fünf Jahre vor. Dies spielt insbesondere bei Grenzwertüberschreitungen eine Rolle. Die kann das Gesundheitsamt ggf. unter Festlegung von Wert und Zeitraum dulden. Allerdings bedarf es hierzu aber in jedem Einzelfall der Zustimmung des Landesgesundheitsministeriums. Im Blickpunkt steht dann vor allem die Nitratbelastung, denn bei bis zu 18 Prozent der Eigenwasserversorgungen im Kreis Borken gibt es derzeit erhöhte Werte. Bisher bereits werden in diesen Fällen die Anlagen-Betreiber dann gezielt beraten – vor allem mit Blick auf eine mögliche Gefährdung für Säuglinge und Kleinkinder.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat angekündigt, dass eine zeitlich begrenzte Duldung erhöhter Nitratwerte nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen kann. Dabei geht es in jedem Einzelfall insbesondere um die jährliche Messung des Nitratwertes und die Frage, ob Säuglinge oder Kleinkinder betroffen sind. Außerdem ist zu prüfen, ob ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung möglich ist. Wenn ja, wird es nach bisheriger Kenntnis des Kreisgesundheitsamtes voraussichtlich keine Duldung geben. Alternativ käme der Einbau einer Nitratreduzierungsanlage in Betracht. Diese gilt jedoch als wartungsintensiv und führt nicht selten zu bakteriologischen Verunreinigungen. E-Anlagen sind die Hausinstallationen der Wasserverteilung mit öffentlicher oder gewerblicher Abgabe an Verbraucher. Im Kreis Borken sind 962 bekannt. Hier ist in der Regel eine jährliche Untersuchung auf Legionellen verpflichtend. Insgesamt rechnet das Kreisgesundheitsamt Borken mit einem erheblichen Mehraufwand an Untersuchungen und Datenverarbeitung: Auffällige Werten müssen bearbeitet, bewertet, nachverfolgt werden. Die Zahl der Ortstermine und Beratungen wird deutlich steigen. Hinzu kommt: Die Abgabe von ungeeignetem Wasser ist als Ordnungswidrigkeit oder gar als Straftat zu bewerten und damit auch ordnungs- bzw. strafrechtlich zu verfolgen. Klar ist überdies: Für die Betreiber der Anlagen werden die Kosten durch den veränderten und erweiterten Untersuchungsumfang steigen

Text: Kreis Borken

Titelbild: Bernd-Kasper / pixelio.de